LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Management & OrganisationLesedauer: 3 Minuten

Rechtsanwalt zum Streit BVK vs. Check24 „Traditionelle Makler hängen die Erstinformation auch nicht an ihre Tür“

Seite 2 / 2

„Der BVK teilt mit, dass er aus dem Urteil gegen Check24 vollstrecken will. Angeblich habe Check24 das Urteil nicht richtig umgesetzt. Ich bin mir nicht sicher, ob der BVK den Vermittlern insgesamt damit wirklich einen Gefallen tut. Das, was Check24 aktuell in der Umsetzung des Urteils gemacht hat, entspricht meiner Meinung nach den Vorgaben der Versicherungsvermittlungsverordnung. Auf diese Verordnung stellt auch das OLG München in seinen Urteilsgründen ab.

Worauf der BVK seinen Vollstreckungsantrag nun stützt, kann ich bisher nur vermuten. Eventuell ist der Urteilstenor nicht klar genug gefasst und lässt damit für den BVK zumindest den Versuch der Vollstreckung zu.“

Aus dem fortgesetzten Rechtsstreit könnten sich unangenehme Folgen für alle Vermittler mit eigenem Online-Auftritt ergeben, befürchtet Wirth:

„Ein Erfolg des BVK könnte aber im Ergebnis dazu führen, dass jeder Versicherungsvermittler, der eine Webseite betreibt, bereits beim Aufruf der Seite die Kundenerstinformation dem Kunden zu übermitteln hat. Also auch schon beim bloßen Webseitenbesuch, soweit dort Informationen zu Versicherungen zu finden sind. Das hieße, den ersten Geschäftskontakt im Sinne von § 11 VersVermV extrem weit nach vorn zu verlagern und hieße auch, dass im Prinzip alle Webseiten von Versicherungs- und Kapitalanlagevermittlern angefasst werden müssten, um dort die entsprechenden Änderungen einzubringen.

Bei aller Sympathie für den Kampf um Wettbewerbsgerechtigkeit – hier wird meines Erachtens nach über das Ziel hinausgeschossen. Wenn der BVK auf die vollständige Gleichbehandlung von Online- und Offline-Vermittlern verweist und sie fordert, kann entgegen gehalten werden, dass ja auch an der Tür, am Fenster oder im Flur eines Maklerbüros nicht gleich die Kundenerstinformation zu finden ist. Die erhält man in der Regel dann, wenn man sich in die Beratungssituation begibt. Nicht anders nun bei Check24.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion