Rechtsfrage der Woche ETFs, ETCs, ETNs: Was dürfen 34f-Berater vermitteln - und was nicht?
So prüfen Berater, ob es sich um einen echten ETF handelt
Um zu prüfen, um es sich um einen echten ETF handelt, empfiehlt der Rechtsexperte einen Blick ins Verkaufsprospekt. Produkte, die ein Verkaufsprospekt nach KAGB haben, sind echte Investmentfonds und dürfen von 34f-Beratern vermittelt werden. Für Produkte mit einem Verkaufsprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WPPG) ist eine KWG-Zulassung nötig.