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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Rechtsfrage Haben Schwarzarbeiter Anspruch auf Krankengeld?

Im Rahmen des Falls eines Düsseldorfer Restaurant-Geschäftsführers hat das Sozialgericht Düsseldorf kürzlich auch eine Frage beantwortet, die über den konkreten Fall hinaus ein Signal setzt: Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, wenn er sein Gehalt unter der Hand erhalten, also schwarz gearbeitet hat?

Der Fall

Phase 1 –Arbeitsgericht Mönchengladbach
Der Geschäftsführer eines Düsseldorfer Restaurants erkrankte längerfristig und beantragte Krankengeld. Sein Arbeitgeber kündigte ihm. Der Geschäftsführer verklagte daraufhin seinen Arbeitgeber. Im Arbeitsgerichtsprozess gab er unter anderem an,  einen Teil seines Lohns schwarz erhalten zu haben. Zu seinem Bruttogehalt von 1.800 Euro monatlich habe ihm sein Arbeitgeber zusätzlich 1.000 Euro monatlich in bar gegeben.

Das Finanzamt bekam im Rahmen des Arbeitsgerichtsprozesses von der Sache Wind und verlangte Steuernachzahlungen. Es sendete dem Arbeitnehmer einen Einkommenssteuerbescheid auf Basis eines Bruttogehalts von 2.800 Euro zu.

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Im Arbeitsgerichtsprozess einigte sich der Arbeitnehmer schließlich mit seinem früheren Arbeitgeber, dem Restaurantbetreiber, auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine Lohnabrechnung auf Basis seines offiziellen Bruttogehalts von 1.800 Euro und eine Abfindung.

Phase 2 – Sozialgericht Düsseldorf
Da er beim Finanzamt aber nun einmal auf 2.800 Euro Arbeitslohn Steuern gezahlt hatte, forderte der Arbeitnehmer nun von seiner Krankenkasse auch ein höheres Krankengeld. Der Versicherer lehnte ab, der Fall ging vor Gericht – diesmal vor das Sozialgericht Düsseldorf.

Die beklagte Krankenkasse wollte das Krankengeld lediglich auf Basis der offiziellen 1.800 Euro Gehalt zahlen. Dabei berief sie sich auch auf den Vergleich, den der Kläger vor dem Arbeitsgericht mit seinem Ex-Arbeitgeber geschlossen hatte: Er hatte von seinem früheren Arbeitgeber eine Lohnabrechnung über 1.800 Euro erhalten und sich im gerichtlichen Vergleich damit einverstanden erklärt.

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