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Rechtsfrage Was passiert mit meiner bAV im Fall einer Firmeninsolvenz?

Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, bedeutet das nicht automatisch auch das Aus für die betriebliche Altersvorsorge. Weder aktuelle Firmenangehörige, die sich mit dem Unternehmen über eine betriebliche Altersvorsorge zur Aufbesserung ihrer zukünftigen Rente geeinigt haben, noch Rentner, die  bereits Bezüge erhalten, müssen auf ihre Ansprüche verzichten.

In die Bresche springt in dem Fall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), eine Selbsthilfeorganisation der deutschen Wirtschaft. Er wurde 1974 auf Initiative von Arbeitgeberverbänden, dem Bundesverband der Deutschen Industrie und deutschen Lebensversicherern gegründet und kümmert sich um Fortzahlung von Renten und Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung bei Firmeninsolvenzen. Die Mittel des PSV speisen sich aus Beiträgen der deutschen Wirtschaft: Für Arbeitgeber besteht bis auf Ausnahmefälle eine gesetzliche Beitragspflicht.

Wann der PSV einspringt

Im Insolvenzfall übernimmt in der Regel der PSV den Rentenzahlungsanspruch von Betriebsrentnern. Obergrenze hierfür ist das Dreifache des aktuellen Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung – im laufenden Jahr immerhin 2905 Euro in den alten Bundesländern, erklärt Arbeitsrechts-Anwalt Joachim Zobel in der Wirtschafts Woche.

Auch für Mitarbeiter, die auf eine Rente noch hinarbeiten, springt der PSV ein und übernimmt Ansprüche aus der bAV. Allerdings nur für die „alten Hasen“ im Unternehmen, nicht für Betriebsneulinge: Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, für die mindestens 5 Jahren lang Beiträge eingezahlt wurden, erläutert Zobel. Im Falle einer Insolvenz wird auch die Höhe der späteren Bezüge an das aktuell erarbeitete Niveau angepasst: So erhält ein Arbeitnehmer, der sich Altersbezüge von 100 Euro monatlich erarbeitet hat, bei Renteneintritt auch nur 100 Euro durch die PSV – auch wenn er sich bis zur Rente in dem Betrieb Bezüge von 400 Euro hätte erarbeiten können, führt Zobel als Beispiel an.

„Insgesamt durch das gesetzliche Sicherungssystem gut abgesichert“

Bei finanzieller Schieflage dürfen Unternehmen nur in Ausnahmefällen die Rentenbezüge ehemaliger Mitarbeitern kürzen. Das Bundesarbeitsgericht prüft laut Zobel dann im Einzelfall, ob eine fortgesetzte Auszahlung die finanzielle Existenz des Betriebes bedroht.

Allerdings ist die bAV nach Zobels Erfahrung häufig auch erst der Grund dafür, dass sich Rücklagen aufzehren und ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss. „Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat 20.000 Mitarbeiter und ist gut im Geschäft. Alle Angestellten bekommen eine betriebliche Altersversorgung zugesichert. Dann verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage, letztlich arbeiten für das Unternehmen nur noch 1500 Mitarbeiter, aber der Betrieb muss monatlich für 8000 Angestellte die Betriebsrente finanzieren“, zitiert die Wirtschaftswoche den Arbeitsrechts-Anwalt. Insgesamt, findet Zobel, sind jedoch sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner, die bereits Leistungen aus einer bAV beziehen, durch das gesetzliche System gut abgesichert.

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