DAS INVESTMENT
  • Newsletter
  • THEMEN
    Top-Themen
    • Aktien
    • Altersvorsorge
    • Emerging Markets
    • Finanzberatung
    • Gold
     
    • Honorarberatung
    • Multi-Asset
    • Private Banking
    • Recht & Steuern
    • Sparen & Portfolio
    Specials
    • Fondsboutiquen
    • Sachwert-Investments
    • Sonderpublikationen
    • Investment Circle
    Themen
    • Dachfonds
    • Fintechs & Digitalisierung
    • Haftungsfallen
    • Rendite & Niedrigzinsphase
    • alle Themen
    EXPERTEN
    • Jakob Wiggert | AXA Anlegen mit Balance
      AXA
    • Peter Scharl | iShares ETFs
      iShares
    • Daniela Brogt | Janus Henderson Erträge mit Strategie
      Janus Henderson Investors
    • Gottfried Hörich | Amundi Income Investments
      Amundi Asset Management
    • Philipp Vorndran | Flossbach von Storch Investieren für Einsteiger
      Flossbach von Storch
    • Thiemo Volkholz | Capital Group Neue Perspektiven
      Capital Group
    • Barnaby Woods | Kames Capital Märkte im Mix
      Kames Capital
    • Walter Liebe Pictet Megatrends
      Pictet Asset Management
    • Achim Kuessner | Schroders Multi-Asset
      Schroders
    • Matthias Hoppe | Franklin Templeton Rendite im Fokus
      Franklin Templeton
    • Claude Hellers | Fidelity International Smart investieren
      Fidelity International
    • Matthias Mohr | ODDO BHF Spezialist für Europa
      ODDO BHF Asset Management
    • Martin Lueck | BlackRock Volatile Märkte nutzen
      BlackRock
  • MÄRKTE
  • FONDS
    • Crashtest
    • Die 100 Fondsklassiker
    • ETF-Wetten
    • Fonds-Rankings
    • Fondsporträts
    • Große Fondsstatistik
    • Kommentare der Redaktion
    • Topseller
  • VERSICHERUNGEN
    • Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
    • Krankenzusatzversicherung
    • Lebensversicherungen
    • Private Krankenversicherung (PKV)
  • IMMOBILIEN
  • FINANZBERATUNG
  • PARTNER
    • Lombard Odier Investment Managers
  • SACHWERTE
DAX 
12.422,30    -1.02%
Euro 50 
3.485,83    -0.71%
Dow Jones 
24.083,83    0.25%
Gold ($) 
1.323,37    0.04%
EUR/USD 
1,22    0.11%
Bund Future 
157,77    -0.09%

Rechtsfrage Was passiert mit meiner bAV im Fall einer Firmeninsolvenz?

Gesprächsrunde in einem Berliner Seniorenheim. Die betriebliche Altersvorsorge ist im Falle von Firmeninsolvenzen umfangreich gesichert. Foto: Getty Images

Gesprächsrunde in einem Berliner Seniorenheim. Die betriebliche Altersvorsorge ist im Falle von Firmeninsolvenzen umfangreich gesichert. Foto: Getty Images

Iris Bülow // 24.05.2016 //  PDF

Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, bestehen möglicherweise noch Ansprüche aus Vereinbarungen über eine betriebliche Altersvorsorge. Was damit geschieht, erläutert Arbeitsrechts-Anwalt Joachim Zobel. 

Mehr zum Thema

Video zur Altersvorsorge Doppelbelastung bei der Betriebsrente

Betriebsrente, Flexi-Rente, Rentenalter An diesen Renten-Schrauben wollen Politiker drehen

Zulagen und Flexibiliät Warum sich Riester gerade für Frauen lohnen kann

Ifo-Chef Clemens Fuest „Wir brauchen eine Pflicht zur Altersvorsorge“

Steuervorteile und Hartz-IV-Schutz BVI wirbt für bAV

Axa-Deutschlandreport 2016 Mehrheit der Berufstätigen will nicht mehr Altersvorsorge betreiben

Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, bedeutet das nicht automatisch auch das Aus für die betriebliche Altersvorsorge. Weder aktuelle Firmenangehörige, die sich mit dem Unternehmen über eine betriebliche Altersvorsorge zur Aufbesserung ihrer zukünftigen Rente geeinigt haben, noch Rentner, die  bereits Bezüge erhalten, müssen auf ihre Ansprüche verzichten.

In die Bresche springt in dem Fall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), eine Selbsthilfeorganisation der deutschen Wirtschaft. Er wurde 1974 auf Initiative von Arbeitgeberverbänden, dem Bundesverband der Deutschen Industrie und deutschen Lebensversicherern gegründet und kümmert sich um Fortzahlung von Renten und Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung bei Firmeninsolvenzen. Die Mittel des PSV speisen sich aus Beiträgen der deutschen Wirtschaft: Für Arbeitgeber besteht bis auf Ausnahmefälle eine gesetzliche Beitragspflicht.

Wann der PSV einspringt

Im Insolvenzfall übernimmt in der Regel der PSV den Rentenzahlungsanspruch von Betriebsrentnern. Obergrenze hierfür ist das Dreifache des aktuellen Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung – im laufenden Jahr immerhin 2905 Euro in den alten Bundesländern, erklärt Arbeitsrechts-Anwalt Joachim Zobel in der Wirtschafts Woche.

Auch für Mitarbeiter, die auf eine Rente noch hinarbeiten, springt der PSV ein und übernimmt Ansprüche aus der bAV. Allerdings nur für die „alten Hasen“ im Unternehmen, nicht für Betriebsneulinge: Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, für die mindestens 5 Jahren lang Beiträge eingezahlt wurden, erläutert Zobel. Im Falle einer Insolvenz wird auch die Höhe der späteren Bezüge an das aktuell erarbeitete Niveau angepasst: So erhält ein Arbeitnehmer, der sich Altersbezüge von 100 Euro monatlich erarbeitet hat, bei Renteneintritt auch nur 100 Euro durch die PSV – auch wenn er sich bis zur Rente in dem Betrieb Bezüge von 400 Euro hätte erarbeiten können, führt Zobel als Beispiel an.

„Insgesamt durch das gesetzliche Sicherungssystem gut abgesichert“

Bei finanzieller Schieflage dürfen Unternehmen nur in Ausnahmefällen die Rentenbezüge ehemaliger Mitarbeitern kürzen. Das Bundesarbeitsgericht prüft laut Zobel dann im Einzelfall, ob eine fortgesetzte Auszahlung die finanzielle Existenz des Betriebes bedroht.

Allerdings ist die bAV nach Zobels Erfahrung häufig auch erst der Grund dafür, dass sich Rücklagen aufzehren und ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss. „Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat 20.000 Mitarbeiter und ist gut im Geschäft. Alle Angestellten bekommen eine betriebliche Altersversorgung zugesichert. Dann verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage, letztlich arbeiten für das Unternehmen nur noch 1500 Mitarbeiter, aber der Betrieb muss monatlich für 8000 Angestellte die Betriebsrente finanzieren“, zitiert die Wirtschaftswoche den Arbeitsrechts-Anwalt. Insgesamt, findet Zobel, sind jedoch sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner, die bereits Leistungen aus einer bAV beziehen, durch das gesetzliche System gut abgesichert.

  1. Themen
  2. Altersvorsorge
  3. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Mediadaten Abo-Service Newsletter Impressum Unternehmen AGB RSS
 
Nächster Artikel

Europa-Abgeordneter Markus Ferber Mifid II: Diese 3 Themen werden besonders heftig diskutiert

Markus Ferber, Europaabgeordneter und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Mifid II. Foto: Marko Kovic

Markus Ferber, Europaabgeordneter und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Mifid II. Foto: Marko Kovic

Durch Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen dazu. OK
So finden Sie schneller, was Sie suchen:
  • +   Ein führendes Pluszeichen gibt an, dass das betreffende Wort in jedem zurückgegebenen Datensatz vorhanden sein muss.

  • -   Ein führendes Minuszeichen gibt an, dass dieses Wort nicht in einem Datensatz vorhanden sein darf, der zurückgegeben wird.
  • ~  Eine führende Tilde fungiert als Negationsoperator, d.h., der Anteil des Wortes an der Relevanz des Datensatzes wird negativ gewertet. Dies ist nützlich, um „Störungswörter“ zu kennzeichnen. Ein Datensatz, der ein solches Wort enthält, erhält eine geringere Relevanz als andere, wird aber – anders als bei - – nicht vollständig aus dem Ergebnis ausgeschlossen.
  • "  Eine Such-Phrase, die in doppelte Anführungszeichen (‘"’) gesetzt ist, entspricht nur solchen Datensätzen, in denen diese Phrase wortwörtlich (d. h. wie eingegeben) vorkommt. Die Phrasensuche erfordert lediglich, dass bei passenden Datensätzen dieselben Wörter in genau der in der Phrase angegebenen Reihenfolge vorhanden sind.
DAS INVESTMENT

Es gibt neue Nachrichten auf DASINVESTMENT.com