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Rechtsfrage zur Unfallversicherung Was passiert, wenn Kunden einen zweiten Vertrag verschweigen?

Beantragt ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern Leistungen aus jeweils bestehenden Unfallversicherungsverträgen und lässt er innerhalb weniger Tage in jedem der Antragsvordrucke - bei Beantwortung der übrigen Fragen - die Frage nach weiteren Unfallversicherungen unbeantwortet, so ist von einer vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit zu wahrheitsgemäßen Angaben durch den Versicherungsnehmer auszugehen. Damit muss der Versicherer nicht zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Urteil vom 12. April 2016 (Aktenzeichen: 10 U 778/15). 

Der Fall

Die Klägerin schloss 1992 einen Unfallversicherungsvertrag mit einer Grundsumme von 204.800 Euro und einer Progression von bis zu 225 Prozent ab. Anfang November 2007 hatte die Frau zwei Unfälle, die sie am 15. November bei ihrem Versicherer meldete. In der Unfallanzeige ließ sie die Frage, ob weitere Unfallversicherungen bestehen, unbeantwortet. Am selben Tag füllt die Frau aber eine Unfallanzeige bei einem weiteren Versicherer aus.  

Da sie aufgrund der beiden Unfälle eine dauerhafte Beeinträchtigung beider Daumen erlitt, verlangte die Frau von der Versicherung 45.056 Euro. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen, da die Versicherte ihre Obliegenheitspflichten verletzt und die andere Unfallversicherung nicht angegeben hat. Der Fall landete vor Gericht. 

Die Urteile

Das Landgericht Mainz wies die Klage der Versicherungskundin ab. Indem sie die zweite Versicherung nicht angegeben hat, hat die Klägerin ihre Obliegenheitspflichten verletzt, argumentierten die Richter. Daher müsse der Versicherer nicht zahlen. 

Daraufhin legte die Klägerin Berufung ein. Das OLG Koblenz wies diese ab. Die Koblenzer Richter schlossen sich den Mainzer Kollegen an. Das Argument der Frau, sie habe die Frage nach weiteren Versicherungen aus Versehen nicht beantwortet, ließen sie nicht gelten. Schließlich seien alle anderen Felder auf dem Antragsformular ausgefüllt gewesen. Außerdem habe die Frau noch am selben Tag Leistungen der anderen Versicherung beantragt. Auch dort ließ sie die Frage nach weiteren Versicherungen unbeantwortet. 

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