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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 2 Minuten

Rechtsstreit um Niedrigzins Sparkasse Ulm muss bis zu 4.000 Euro pro Kunde nachzahlen

Bis zu 3,5 Prozent Zinsen hatte die Sparkasse Ulm Kunden versprochen, die ihr Geld langfristig in sogenannten „Scala“-Verträgen anlegten. Eigentlich wollte das Finanzinstitut durch lange Laufzeiten ihre Kunden möglichst lange an sich binden. Als sie das Modell „Scala“ ersann, hatte man jedoch nicht mit der langen Niedrigzinsphase gerechnet, die nun schon seit geraumer Zeit den Finanzmarkt quälen. Die unter anderen Grundvoraussetzungen versprochenen Zinsen gerieten dem Institut zur großen finanziellen Belastung.

Daher machte sich die Sparkasse Ulm daran, ihren finanziellen Schaden zu begrenzen. Sie fror Sparraten ein und bot ihren Kunden Neuverträge an. Bei Nichtannahme der weniger lukrativen Sparverträge drohte sie ihren Kunden mit Kündigung. Das war nicht rechtens, urteilte jetzt das Landgericht Ulm.

Bereits im Januar hatte es in einem Urteil zugunsten der Sparer entschieden, die ihre Verträge zu den ursprünglich versprochenen, guten Konditionen weiterlaufen lassen wollten. Jetzt haben die Richter auch über die Zinsnachzahlungen entschieden und damit den Klägern in allen strittigen Punkten Recht gegeben (Az. 4 O 378/13, 4 O 340/14, 4 O 376/14 und 4 O 377/14).

Die Sparkasse Ulm muss tief in die Tasche greifen: Pro „Scala“-Kunde wird sie voraussichtlich 2.000 bis 4.000 Euro nachzahlen müssen. Davon geht der prozessführende Anwalt der Sparkassenkunden Christoph Lang nach Angaben von „Spiegel online“ aus.

Über den Prozessgegenstand im „Scala“-Rechtsstreit berichtet die Kanzlei auf ihrer Internetseite.

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