Rechtswissenschaftliche Stellungnahme Rechtsprofessor Schwintowski: „IDD-Gesetzesentwurf ist verfassungswidrig!“
„Markteingriff zugunsten der Versicherungsberater“
Zur bisher geplanten Doppelberatungspflicht Makler und Versicherungsunternehmen regt Schwintowski an, die bisherige Regelung beizubehalten. Diese ging davon aus, dass ein Versicherer nicht zur Beratung verpflichtet ist, wenn ein Makler den Versicherungsvertrag beim Kunden vermittelt hat.
Auch Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, sieht auf der Grundlage der wissenschaftlichen Studie allerdings noch Chancen zu Änderungen an der konkreten IDD-Umsetzung. Anderenfalls würden „die vorgesehenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Versicherungsmakler zu einem intensiven und mit nichts gerechtfertigten Markteingriff zugunsten der quasi nicht vorhandenen Berufsgruppe der Versicherungsberater führen“.
„Nicht zielführend für stärkere Honorarberatung“
„Die aktuellen Pläne, in die Gewerbefreiheit der Unabhängigen einzugreifen und sie durch das Provisionsgebot gesetzlich von den Provisionshöhen abhängig zu machen, halten wir in dieser Form für nicht zielführend für die gewünschte Stärkung der Honorarberatung in Deutschland“, kritisiert auch Honorarkonzept-Chef Heiko Reddmann.
Der Geschäftsführer der Serviceplattform für die Honorarberatung in den Bereichen Versicherungen und Finanzen sieht die Gefahr, dass „der bisher ausschließlich im Kundeninteresse tätige Versicherungsmakler seinen Status als unabhängiger Sachwalter des Kunden verlieren“ könnte. Reddmann: „Hier setzen wir auf das Engagement des Bundesverband AfW und unterstützen seine Positionen gern.“