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Aktualisiert am 20.01.2009 - 13:29 Uhrin VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Regierung rudert beim Krankengeld zurück

Die große Koalition hat Einschnitte beim Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wieder zurückgenommen. Wie angestellte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sie ab der siebten Krankheitswoche  nun wieder einen Anspruch auf Krankengeld. Voraussetzung ist, dass sie den normalen Kassenbeitrag von 15,5 Prozent zahlen. Das meldet die Nachrichtenagentur Reuters.

Im Zuge der Gesundheitsreform hatte diese Gruppe ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Wollten sie auf diese Absicherung nicht verzichten, brauchten sie eine private Zusatzversicherung oder einen speziellen Wahltarif ihrer Kasse. Davon waren etwa 1 Million Bürger betroffen. Allerdings stellte sich nach Reuters-Angaben heraus, dass die Zusatzpolicen gerade für Ältere oft teuer waren oder dass die Kassen keine passenden Tarife im Angebot hatten.

Eine Lücke bleibt für die Selbstständigen aber weiterhin in der Krankheitsphase vor der siebten Woche. Nach altem Recht hatten einige Kassen dieser Gruppe schon vor diesem Zeitpunkt Krankengeld gezahlt. Über die Details des Krankengelds soll aber weiter verhandelt werden, so die Nachrichtenagentur, die sich auf Koalitionskreise beruft.

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