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Regierungsentwurf zur Fondssteuer BVI fordert Nachbesserungen bei Immobilien- und Mischfonds

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Nachbesserungsbedarf sieht der BVI zudem bei der Besteuerung von Immobiliengewinnen. „Die bislang steuerfreie Ausschüttung von Immobiliengewinnen außerhalb der 10-Jahres-Frist an Privatanleger sollte beibehalten werden", fordert der BVI-Chef. Jedenfalls dürfe ein Wegfall diese Anleger nicht belasten. Sonst würden Privatanleger, die über Fonds am Immobilienmarkt partizipieren, gegenüber Direktanlegern schlechter gestellt werden.

"Spezialfonds bleiben steuerlich attraktiv"

Spezialfonds sollen weitgehend wie bisher besteuert werden. „Damit bleiben Spezialfonds für institutionelle Investoren weiterhin steuerlich attraktiv", so Richter. Allerdings müsse der Verwaltungsaufwand noch gesenkt werden. 

Positiv bewertet der BVI, dass die umsatzsteuerfreie Verwaltung von Fonds nun auch auf geschlossene Fonds ausgedehnt wird. "Allerdings muss noch klargestellt werden, dass der Kreis der bisher schon steuerfrei verwalteten Fonds an anderer Stelle nicht eingeengt wird". 

Praktischere Gestaltung der 45-Tage-Regelung

Bei der 45-Tage-Regelung, wonach Direktanleger und Fondsmanager deutsche Aktien 45 Tage um den Dividendenstichtag herum halten müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden, verlangt Richter eine praktischere Gestaltung. Der BVI fordert, dass deutsche Dividenden in Fonds erst ab 2018, also mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften zur Investmentbesteuerung, grundsätzlich mit 15 Prozent belastet werden. Zwischenzeitlich kann das Besteuerungsrecht auf deutsche Dividenden durch eine Bestätigung von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern gesichert werden. 

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