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Aktualisiert am 22.01.2009 - 14:05 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten

Reguliert bis über beide Ohren

Reguliert bis über beide Ohren
Elf Tage Verwaltungsarbeit extra pro Jahr allein durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) – die Hochrechnung der Marktforscher von Psychonomics überrascht nicht: Demnach fühlt sich die Hälfte der Vermittler noch nicht optimal auf die Veränderungen in den Vertriebsprozessen vorbereitet und glaubt sich zu wenig von den Produktgebern unterstützt. Vor allem die im Sinn von Transparenz und Verbraucherschutz eingeführten aufwendigen Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten für die Vermittlung von Versicherungen lassen die Betroffenen aufstöhnen. Neben der VVGReform haben aber auch die Versicherungsvermittler- (VVR) und die Finanzmarktrichtlinie (Mifid) zu einschneidenden Veränderungen geführt. Der 1. Januar 2009 ist dabei ein wichtiger Stichtag: Das Vermittlerregister, das als Auskunftei sowohl für Verbraucher als auch für Versicherungsgesellschaften dienen soll, ist dann scharf geschaltet. Bis Jahresende 2008 müssen prinzipiell alle Vermittler registriert sein, die Zeit drängt. „Monatelang lagen wir bei täglich 250 Registrierungsanträgen, derzeit erreichen uns bis zu 500“, sagt Tino Müller, Projektleiter für das Vermittlerregister beim Deutschen Industrieund Handelskammertag (DIHK).Müller rechnet damit, dass die Bugwelle der Anträge auch noch ins erste Quartal 2009 hinüberschwappt, denn längst nicht alle Anträge werden vollständig eingereicht. 200.000 Vermittler im Register Dank dem Vermittlerregister existiert erstmals eine offizielle Zahl, wie viele Vermittler auf dem deutschen Markt tatsächlich agieren. Wurden in der Vergangenheit immer wieder Schätzungen von rund einer halben Million Berater und Vermittler genannt, wird nun klar: Es sind deutlich weniger registriert, aktuell knapp über 200.000. Jedoch: „Das Register ist noch weit entfernt, eine valide Beraterzahl zu liefern“, schränkt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen, ein. Grund: Viele Berater, insbesondere die nebenberuflichen, werden sich in den vom Register nicht erfassten Tippgeberstatus begeben. Sie liefern ihren registrierten Kollegen nur Kundenkontakte zu. Anders als es die Vermittlerrichtlinie ursprünglich vorsah, ist es in der deutschen Umsetzung gestattet, dass Tippgeber Daten beim Kunden aufnehmen und erfolgsabhängig vergütet werden – laut Rottenbacher einer der Punkte, der bei der anstehenden VVR-Evaluierung in Brüssel kritisch beäugt werden wird. Die EU prüft meist etwa ein Jahr nach Inkrafttreten der Umsetzung einer Richtlinie in einem sogenannten „implementation check“ im Detail, inwieweit Sollund Ist-Regelungen der jeweiligen nationalen Umsetzungen voneinander abweichen und wo gegebenenfalls eingeschritten werden muss. Auf die VVR bezogen, könne zum Beispiel gefragt werden, ob es prinzipiell in Ordnung sei, dass Makler ihre Courtagen von Versicherern statt vom beratenen Kunden beziehen. Tomás Kukal, Jurist bei der Europäischen Kommission in der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, beruhigte kürzlich auf der Fachmesse DKM, dass es nach einer Datenaufnahme im Jahr 2009 wohl erst 2010 zu einer vollständigen Überarbeitung der Richtlinie käme – vor 2011 würden keine neuen Regularien für die Branche erwartet. Stillstand in Brüssel Planmäßig droht aus Brüssel in nächster Zeit nichts Neues für die Vertriebsbranche. Das Europaparlament wird Anfang Juni 2009 neu gewählt, auch die Europäische Kommission wird neu formiert. „Wir erwarten eine Atempause“, prognostiziert Martin Klein, Geschäftsführer des Votum-Verbands. Einzig aktuelles Vermittlerthema auf Brüsseler Ebene sei derzeit die Umsatzsteuerrichtlinie für Finanzdienstleistungen. „Wir möchten den Status quo erhalten, dass Vermittlerprovisionen von der Umsatzsteuerpflicht befreit bleiben“, so Klein. Und was passiert auf nationaler Ebene? Die Überprüfung des Vermittlergesetzes ist mit einigen jüngst bekannt gegebenen Änderungen zur Versicherungsvermittlerverordnung abgeschlossen. Der Entwurf soll noch bis Jahresende vom Bundesrat angenommen werden. Für 2009 steht zudem die Überprüfung der im vergangenen Jahr eingeführten VVG-Reform an. Mit der Wiederbelebung des abgeschafften Policen-Modells – der Versicherungsnehmer bekam dabei die Unterlagen mit der Police übersandt und nicht bereits vor dem Abschluss – wird dabei nicht zu rechnen sein. Insbesondere die Offenlegung der kalkulierten Vertriebskosten in Euro und Cent steht jedoch auf dem Prüfstand. Derzeit sind die auszuweisenden Abschlusskosten nicht branchenweit vergleichbar, da jeder Versicherer selbst die Grundlage bestimmen kann. Ein anderes Feld deckt die Finanzmarktrichtlinie Mifid ab, die seit November 2007 mittels Änderungen im Kreditwesengesetz umgesetzt wurde. Sie regelt die Finanzberatung und zwingt Vermittler von Finanzinstrumenten wie Zertifikaten, Anleihen und Aktien dazu, entweder über eine Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut zu verfügen oder sich unter ein Haftungsdach zu begeben. Investmentfonds und geschlossene Fonds fallen – ein deutscher Sonderweg – nicht unter die Umsetzung im Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG). Speziell die Ausnahme für Investmentfonds wurde von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bereits stark kritisiert. Die Überprüfung der Mifid-Regelungen wird nach Einschätzung des Votum-Verbands nicht vor Ende 2009 beginnen. Populistische Forderungen befürchtet Nicht wenige in der Branche fürchten, dass die grassierende Finanzmarktkrise dafür sorgen könnte, dass der Regulierungsdruck über Gebühr steigt. „Die Vermittler haben keine Schuld an der Finanzmarktkrise“, konstatiert AfW-Mann Rottenbacher. Die hoch regulierte Bankenbranche habe die Fehler begangen. Bestrebungen des Verbraucherschutzes, sämtliche Kapitalanlageprodukte einer Zertifizierung ähnlich der von Riester-Produkten zu unterwerfen, seien kontraproduktiv. „Es zirkulieren viele unausgegorene Ideen, etwa Risikoampeln oder einen Produkt- TÜV einzuführen“, so Rottenbacher. Im Wahljahr sei zudem mit populistischen Forderungen aus der Politik zu rechnen. Die Regierung könnte neue Regeln für den Kapitalmarkt noch vor der Sommerpause 2009 beschließen. Die Branche der geschlossenen Fonds arbeitet bereits an einer vorsorglichen Selbstregulierung. Im September 2008 hatte ein Entwurf des Bundesfinanzminsteriums für Änderungen von Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz für Aufruhr gesorgt. Ziel: Die Anlageverwaltung als neuer Erlaubnistatbestand soll ins Kreditwesengesetz (KWG) eingeführt werden. Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) beklagte die mangelnde Abgrenzung im Entwurf. „Das Bundesfinanzministerium ist unseren Vorschlägen in einem neuen Entwurf gefolgt“, sagt VGFGeschäftsführer Eric Romba. Geschlossene Fonds mit Zertifikatestruktur und Private-Equity-Fonds seien nicht mehr betroffen. Ende Januar 2009 sei die Anhörung im Finanzauschuss angesetzt. Regulierung der Beteiligungsbranche Derzeit arbeitet der VGF mit Votum und AfW an einem Standard für die Beratung im Bereich geschlossene Fonds. Eine gemeinsam erarbeitete „ergänzende Vermittlungsdokumentation“ war bereits im Juli 2008 vorgestellt worden. Ein eigenes Register, ein Qualifikationsnachweis und die gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbildung sind nun in der Diskussion. Der VGF will im ersten Quartal 2009 Vorschläge für eine Regulierung unterbreiten. Ein Register käme gelegen, denn eine im August in Kraft getretene Erweiterung des Geldwäschegesetzes (GWG) verpflichtet dazu, Zeichner von geschlossenen Fonds nach wirtschaftlicher Berechtigung und Identität zu prüfen. Wenn der Berater damit betraut wird, muss er zuverlässig sein, so Romba. Dieser Nachweis könnte über einen Registereintrag erfolgen. Fazit: Die Überprüfung der eingeführten Reformen auf nationaler und auf EU-Ebene wird den Berater nicht von den neuen Pflichten entlasten – ganz im Gegenteil: Es ist eher damit zu rechnen, dass im Sinne der Transparenz weitere Bereiche des Finanzmarkts reguliert werden.

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