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Regulierung BVI warnt vor Info-Chaos für Anleger

BVI-Geschäftsführer Thomas Richter: „Im neuen Jahr droht Fondskäufern ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen.“
BVI-Geschäftsführer Thomas Richter: „Im neuen Jahr droht Fondskäufern ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen.“ | Foto: BVI

Der deutsche Fondsverband BVI warnt angesichts der 2018 in Kraft tretenden Mifid-II- und Priips-Regeln vor einem Informations-Desaster für Anleger. Die geplanten Unterlagen enthalten aus Sicht des Verbandes widersprüchliche Angaben.

Info-Chaos voraus

„Im neuen Jahr droht Fondskäufern ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen“, prognostiziert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Und weiter: „Je nach Vertriebsweg erhalten sie dann zu ein und demselben Fonds bis zu vier unterschiedliche Dokumente, deren Inhalte sich in wesentlichen Punkten widersprechen. Das wird die Verbraucher eher verwirren als aufklären.“

Auf dieses Problem hat der BVI nach eigenem Bekunden die Regulatoren in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Der BVI verlangt deshalb, die von der EU-Kommission und den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) erlassenen Regeln zu überarbeiten.

Die Reformen hätten 2012 als sinnvolle Vorhaben zum Verbraucherschutz begonnen, sich dann aber im weiteren Prozess zu administrativen Monstren entwickelt, so Richter: „Die EU-Gesetzgeber haben Maß und Ziel verloren und sollten die Auswüchse schnell korrigieren. Bei Priips könnte das etwa bei der anstehenden Überprüfung Ende 2018 geschehen.

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Der BVI listet die Infos auf: Fondsgesellschaften und Berater stellen Privatanlegern die „wesentliche Anlegerinformationen“ (KIID) zur Verfügung. Zu Riester-Fonds erhalten Kuden zusätzlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt. Ab Januar sollen dann die neuen Informationen nach Mifid II hinzukommen und bei Fondspolicen eine Priips-Info zu den einzelnen Fonds.

Ein Vergleich dieser Dokumente führe oft zu absurden Ergebnissen, glaubt der BVI, etwa bei den Kosten: „Beim Kauf eines Fonds schreiben die Regeln vor, die Produktkosten in Euro und Cent offenzulegen. Die Kostenbestandteile sind zwar unter Mifid II und Priips einheitlich
definiert, sie werden allerdings unterschiedlich berechnet mit der
Folge, dass der Anleger je nach Dokument unterschiedliche Angaben
erhält.“

„Fragen mit Finanzberater klären“

Diese Kosten seien wiederum nicht mit denen in den wesentlichen Anlegerinformationen sowie im Riester-Produktinformationsblatt identisch, heißt es vom BVI. „Welche Kosteninformationen der Anleger zu ein und demselben Fonds am Ende erhält, bestimmt demnach der Vertriebsweg; also ob der Anleger ihn direkt beim Produktanbieter,
bei der Bank im Wertpapiervertrieb oder als fondsgebundene
Versicherung kauft. Fondsanleger sollten sich durch die Informationsflut nicht verunsichern lassen und Fragen mit ihrem Finanzberater klären."

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