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in Markt und Trends (Sachwerte)Lesedauer: 4 Minuten

Regulierung Die Grundsatzfrage: Eigene oder Service-KVG?

Die Grundsatzfrage: Eigene oder Service-KVG?
Foto: seamartini/iStock

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAG)B kennt grundsätzlich zwei Arten von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen): Die interne und die externe KVG. Bei der internen KVG verwaltet sich die AIF-Investmentgesellschaft selbst. Dieses Modell ist in der Praxis – insbesondere bei Sachwertbeteiligungen in Form von Alternativen Investmentvermögen (AIF’s) – eher die Ausnahme. Typisch ist die externe KVG, die allerdings nicht mit der externen Service-KVG zu verwechseln ist. Bei der externen KVG verwaltet eine eigenständige Verwaltungsgesellschaft (entsprechend dem früheren Emissionshaus) ein oder mehrere eigene AIF’s. Die Service-KVG übernimmt dies als externer Dritter beziehungsweise als Dienstleister.

Voraussetzungen für eigene KVG müssen gegeben sein

Ein Initiator – in der Regel ein auf einen bestimmten Markt spezialisierter Asset Manager – der sich für die Auflage eines AIF entscheidet, muss sich zunächst die Frage stellen, ob seine Organisationsstruktur überhaupt die Anforderungen des KAGB an eine KVG erfüllt oder entsprechend angepasst werden kann. Das betrifft insbesondere Prozesse in der Fondsverwaltung, dem Datenmanagement und des darauf aufbauenden Risikomanagements.

Auch das vorhandene Personal muss stimmen. KVGen müssen über zwei von der BaFin zugelassene Geschäftsleiter verfügen. Diese müssen eine leitende Tätigkeit über mindesten drei Jahre und einschlägige Kompetenz in dem relevanten Anlage- und Aufgabenbereich (Risikomanagement oder Portfoliomanagement) nachweisen. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und erklärte Straffreiheit sind ebenso Voraussetzung wie die fachliche Eignung.

Eigene KVG kostet rund 1,5 Millionen Euro jährlich

Selbst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, muss der Initiator für die eigene KVG mit erhebliche Investitionskosten rechnen. Bis zu 750.000 Euro müssen für Gründung, Aufbau und Gestattungsverfahren bei der Bafin kalkuliert werden. Hinzu kommen laufende Kosten von bis zu 1,5 Millionen Euro jährlich für entsprechend qualifiziertes Personal, anspruchsvolle IT-Systeme für die Verwaltung, das aufsichtsrechtliche Meldewesen und das obligatorische Risikomanagement sowie eine revisionssichere Dokumentation.

Darüber hinaus fordert das KAGB eine belastbare Kapitalausstattung der KVG. Das Eigenkapital einer externen KVG darf 125.000 Euro, das einer internen KVG 300.000 Euro zu keinem Zeitpunkt unterschreiten und muss mindestens 25 Prozent der jährlichen Plan-Kosten abdecken.

Kontrolle bleibt intern

Ein Argument für die eigene KVG ist aus der Perspektive des Initiators vor allem der Erhalt der eigenen Kontrolle über die aufzulegenden AIF‘s. Alle wesentlichen Entscheidungen werden auch weiterhin intern getroffen. Man muss sich zunächst nicht rechtfertigen, allenfalls gegenüber der obligatorischen Verwahrstelle, die den Zahlungsverkehr regelt und die Mittelverwendung überwacht, und unter Umständen auf der Gesellschafterversammlung gegenüber den Anlegern.

Anlegervertrauen durch Service-KVG als Qualitätsmerkmal

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Das ist anders bei der Inanspruchnahme einer Service-KVG: Diese ist ein eigenständiges und damit unabhängiges Unternehmen, welches die regulierte Form zur Verfügung stellt und damit aufsichtsrechtlich voll in der Verantwortung und auch Haftung ist. Mancher Initiator fürchtet hier drohende Interessenkonflikte. Doch das ist zu kurz gedacht. Denn die Service-KVG hat ebenfalls ein eigenes, gleichgerichtetes Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des AIF. Darüber hinaus agiert sie qua ihres aufsichtsrechtlichen Auftrags eher risikominimierend. Das entspricht dem im KAGB ausgedrückten Willen des Gesetzgebers, ist aber auch im Sinne der Anleger. Denn diese zusätzliche Kontrollinstanz sorgt für Vertrauen. Initiatoren sollten die Service-KVG daher als Qualitätsmerkmal verstehen, dass für zusätzliches Anlegervertrauen und damit leichteren Platzierungserfolg sorgen kann.

Fokus auf Kernkompetenzen

Ein weiteres Argument für die Service-KVG ist der Fokus auf Kernkompetenzen. Die meisten Initiatoren möchten ihre Kapazitäten auf das konzentrieren, was sie am besten können: Nämlich Investitionschancen identifizieren und Assets managen. Asset Manager sind in der Regel keine Verwalter und verstehen sich auch nicht als solche. Mit einer Service-KVG können sich Initiatoren auf ihr Geschäft konzentrieren, alles andere übernimmt die Service-KVG.

Service-KVG rechnet sich dank Skaleneffekten schon bei kleinen Fondsvolumen

Die Kosten für eine Service-KVG unterscheiden sich allerdings von Anbieter zu Anbieter. Grundsätzlich kann sich der Einsatz einer Service-KVG auch bereits bei kleineren Fondsvolumen rechnen. Es müssen nicht mindestens 20 oder gar 50 Millionen Euro Investitionsvolumen sein. Denn ein weiterer Vorteil der Service-KVG ist ihre Skalierbarkeit. Durch die Bündelung vieler AIF’s in der Verwaltung können etablierte Prozesse genutzt, Ressourcen effizienter wie effektiver eingesetzt und Kosten deutlich gesenkt werden.

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Die XOLARIS Gruppe wurde 2010 als der erste rechtlich unabhängige Full Service- Dienstleister für Initiatoren geschlossener Fonds in Deutschland gegründet.

Das Unternehmen bietet ein umfassendes Leistungsportfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette illiquider Investmentvermögen. Dazu zählen sowohl alle Treuhanddienstleistungen als auch Dienstleistungen im Bereich der Fondsverwaltung, des Fondcontrollings und –reportings für bestehende geschlossene Fonds als auch das Angebot einer unabhängigen Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Alternative Investmentfonds (AIF).

Die XOLARIS Gruppe betreut aktuell mehr als 16.500 Anleger von 16 Emissionshäusern und verwaltet Fonds mit einem Volumen von rund 320 Millionen Euro.

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