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Regulierung konkret: Wie Paragraf 34f der Gewerbeordnung nach der AIFM umgesetzt wird

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Sobald der „Organismus“, also das Investmentvermögen als operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors auftritt, gilt dies als Unternehmensstrategie. Beispiele sind etwa der Betrieb einer Immobilie, Charterer und Reeder, die für die Auslastung eines Schiffes verantwortlich sind oder Bürgerenergieprojekte, die eine Windkraftanlage selbst betreiben.

Auch dort gibt es trickreiche Abgrenzungen„ Erwerb, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien gelten nicht als operative Tätigkeiten. Hier muss man die Strategien näher betrachten, um eine Einstufung vornehmen zu können“, zitiert Perschke ein Bafin-Merkblatt zu den neuen Regelungen. Haftung liegt bei Vermittler, nicht bei Produktgeber

Sich allein auf die Angaben des Initiators zu verlassen, kann für den Vermittler gefährlich sein, denn falls er Finanzprodukte vermittelt, für die er keine Erlaubnis besitzt, haftet er und nicht der Initiator, der womöglich eine falsche Zuordnung trifft. Deswegen sollte unbedingt auch die eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Bei der Bafin kann ein Vermittler übrigens in Zweifelsfällen nicht nachfragen, denn dort werden keine Negativaussagen zu den Finanzprodukten nach Paragraf 34 f nach AIFM getätigt.

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