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Regulierung: Was auf Bank- und Anlageberater zukommt

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Diese Anzeigen bleiben – egal ob zutreffend oder nicht – fünf Jahre im Register gespeichert. „Die Bafin wird wohl erst bei einer Häufung der Anzeigen gegen ein Institut tätig werden“, erwartet VuV-Vorstand Schlösser, der nach Mifid, den Risiko- und Compliance-Vorschriften MARisk/ MAComp sowie den 2011 eingeführten Produktinformationsblättern erneut erheblichen Administrationsaufwand auf die Branche zukommen sieht.

Kurze Übergangsfristen

Die Verordnung tritt zum 1. November 2012 in Kraft, die Institute haben demnach nicht viel Zeit für Nachschulungen. Für alle Betroffenen, die seit 1. Januar 2006 eine lückenlose Beschäftigung in ihrem Segment nachweisen können, gilt eine Alte-Hasen-Regelung, für sie wird die Sachkunde vorausgesetzt.

Für den Nachweis der Qualifikation gilt eine Übergangsfrist bis 1. Mai 2013. Mitarbeiter, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen spätestens dann von der Beratung abgezogen und zum Beispiel ins Backoffice versetzt werden.

Zwar gelten die unabhängigen Vermögensverwalter, die überwiegend eine Ausbildung im Bankbereich aufweisen, als besser ausgebildet als so manch ein freier Berater. Dennoch scheint gegenüber der Öffentlichkeit größtmögliche Zurückhaltung bei diesem Thema angesagt. Mehrere von DAS INVESTMENT angefragte Vermögensverwalter wollten sich zur anstehenden Regulierung nicht öffentlich äußern.

Klar ist: Wer künftig aus dem KWG-Bereich in den freien, über das Gewerberecht regulierten Beraterbereich wechseln will, sieht sich aufgrund der nicht passgenauen Regulierung einer neuen Hürde ausgesetzt.

„Dann ist künftig auf jeden Fall die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann bei der IHK Pflicht, egal ob der Berater während seiner Laufbahn langjährige Berufspraxis in der Bank oder einem Institut gesammelt hat und im regulierten Bereich bereits unter die Alte-Hasen-Regelung gefallen ist“, weiß Rottenbacher. „Wir befürchten, dass dadurch zahlreiche Wechselwillige abgeschreckt werden und sich ihre Abhängigkeit vom Geldinstitut weiter erhöht“, so der AfWChef.

Dem AfW-Vorschlag, eine mit der Finanzanlagenvermittlungsverordnung gleichlautende Liste der anerkannten Qualifikationen zu erstellen, ist die Bafin indes nicht nachgekommen.

Millionenaufwand für Umsetzung

Die Kosten für die Umsetzung der WpHGMaAnzV schätzt die Bafin für die Wirtschaft auf einmalig 3 Millionen Euro sowie auf rund 800.000 Euro laufend pro Jahr. Die Umsetzung des neuen Anzeigenregisters kostet die Aufsichtsbehörde knapp 600.000 Euro. Immerhin, die Anmeldung für die Meldeplattform ist für die Institute gratis.

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