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Regulierung Was sich 2016 für die Vermittler von Immobiliendarlehen ändert

Langsam wird es eng. Eigentlich sollte der Bundesrat schon Anfang November 2015 dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie zustimmen. „Bis jetzt gab es aber nur die erste Lesung im Bundestag“, sagte Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung, bei Redaktionsschluss Ende November. Es fehlen noch die zweite und dritte Lesung und die Zustimmung des Bundesrats.

Rottenbacher ist jedoch zuversichtlich, dass der Zeitplan grundsätzlich eingehalten wird. Denn der ist schließlich vorgegeben: Am 28. Februar 2014 ist die Europäische Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Am 20sten Tag nach der Veröffentlichung ist sie in Kraft getreten. Innerhalb von zwei Jahren muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie muss also am 21. März 2016 in Kraft treten. Rottenbacher: „Am 18. Dezember 2015 hat der Bundesrat seine letzte Sitzung in diesem Jahr. Bis dahin sollte das durch sein.“

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Abstimmungsbedarf haben vor allem noch die Banken. Rottenbacher: „Ich vermute, es geht um den Widerrufs-Joker.“ Bisher konnten Darlehensnehmer von ihrem Vertrag zurücktreten, wenn sie bei Abschluss unzureichend über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Das kann die Banken teuer zu stehen kommen: Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung festgestellt, dass vier von fünf Immobilienkreditverträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, keine hinlänglichen Widerrufsbelehrungen enthalten.

Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Verbraucher ihre alten Immobilienkreditverträge nur noch maximal drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes widerrufen können. Kunden, die überhaupt nicht aufgeklärt wurden, sollen jedoch weiter „ewiges Widerrufsrecht“ genießen.

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