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Aktualisiert am 19.04.2022 - 15:55 Uhrin NewsLesedauer: 4 Minuten

Regulierung Welche Folgen die Investmentsteuerreform für Fondspolicen hat

Bevor wir uns den neuen Regeln des Investmentsteuergesetzes ab 2018 und ihren Auswirkungen auf die Fondspolice widmen, lohnt sich ein Blick auf das Jetzt. Bisher sind Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde.

Das gilt aber nur dann, wenn eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und eine Mindestbeitragszahlungsdauer von fünf Jahren erreicht worden sind.

>>> Infos zur Investmentsteuerreform verpasst? Hier haben wir eine informative Bilderstrecke für Sie erstellt.

Bei neueren Verträgen ist es momentan so, dass die Erträge beim Anleger oder Versicherungsnehmer besteuert werden, nicht beim Fonds. Fondspolicen-Sparer haben dabei den Vorteil, dass während der Laufzeit keine Besteuerung anfällt. Erst bei Ablauf des Vertrags oder bei Kündigung hält der Fiskus die Hand auf.

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Dann greift unter Umständen das sogenannte Halbeinkünfteverfahren: Wer seinen privaten Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre hält und bei Auszahlung 60 Jahre alt ist – für Verträge ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr –, muss nur die Hälfte der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.

Wie sieht es nun ab dem kommenden Jahr aus? Das erfahren Sie auf der kommenden Seite.

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