Regulierungspläne: Geschlossene Fonds erst ab drei Objekten
Wie „Financial Times Deutschland“ (FTD) unter Berufung auf Informationen aus dem Finanzministerium und von Emissionshäusern berichtet, will das Finanzministerium die Anbieter geschlossener Fonds verpflichten, ab Mitte 2013 nur noch Produkte mit mindestens drei Objekten aufzulegen. Damit sollen die Risiken für die Anleger gestreut werden.
Mit der geplanten Neuregelung kommt das Ministerium den Emissionshäusern entgegen: Ursprünglich war eine Streuung des Fondskapitals auf mindestens sieben Objekte geplant.
Auslöser des Regulierungsvorhabens ist die EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM), die bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Mit der geplanten Neuregelung kommt das Ministerium den Emissionshäusern entgegen: Ursprünglich war eine Streuung des Fondskapitals auf mindestens sieben Objekte geplant.
Auslöser des Regulierungsvorhabens ist die EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM), die bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.