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Aktualisiert am 31.03.2020 - 10:59 Uhrin VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

Riester, Betriebsrente, Zuverdienst Die 10 teuersten Renten-Irrtümer

Wer kurz vor der Rente steht denkt oft nur über die Dinge nach, die er nun unbedingt tun möchte. Aber für Urlaube, Haussanierungen oder ein neues Hobby braucht man Geld. Hier vertrauen zukünftige Rentner auf ihre Rente. Durch die Rentenreform hat sich jedoch einiges geändert. So bekommt man beispielsweise nicht immer das raus, was man erwartet. Es gibt zahlreiche Rentenlügen, die gar nicht bekannt sind. Hier kommen die zehn teuersten Rentenirrtümer und wie es wirklich ist.

1.    Eine längere Arbeitszeit erhöht die Rente

Manche Menschen arbeiten extra noch ein paar Monate länger, um ihre Rente aufzustocken. Nur leider gibt es für jeden zusätzlichen Monat über die Regelaltersgrenze hinaus nur 0,5 Prozent Rentenzuschlag. Wenn jemand allerdings die Rente gar nicht annimmt, die er in dieser Zeit erhalten könnte, geht viel Geld verloren. Da gibt es schon mal 90 Euro mehr Rente für das zusätzliche Arbeitsjahr. Doch denken Sie auch daran, dass Sie für dieses Jahr auf Ihre Rentenzahlungen verzichtet haben. Dabei kann es um eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 Euro gehen – im Jahr also 12.000 Euro.

2.    Rente mit 63? Das kann jeder nach 45 Arbeitsjahren

Nach 45 Jahren Berufstätigkeit möchten die meisten am liebsten mit 63 in Rente gehen. Um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten, muss man jedoch vor 1953 geboren sein. Für alle anderen gilt das nicht. Hier steigt die Altersgrenze sogar stetig um zwei Monate für jeden Geburtsjahrgang.

Beispiel: Richard H. wurde 1964 geboren. Das heißt, er kann mit 65 in Rente gehen, wenn er 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat.

3.    Der Rentenbescheid ist da – nun geht es mit 63 in Rente

Wer die reguläre Altersgrenze erreicht und den Rentenbescheid bekommen hat, kann seine Berufstätigkeit einstellen. Bei der neuen Rente mit 63 läuft das jedoch anders. Entscheidet man sich für die neue Rente mit 63 Jahren, steht eine Kündigung beim Arbeitgeber oder ein Aufhebungsvertrag zur Wahl. Fällt die Entscheidung auf die erste Option, müssen Kündigungsfristen beachtet werden.

4.    Mehr als ein Zuverdienst von 450 Euro ist als Rentner nicht drin

Nicht jede Rente reicht für ein gutes Leben. Doch wie viel kann man wirklich hinzuverdienen ohne eine Kürzung? Die Beschränkung auf einen Verdienst von 450 Euro pro Monat gilt jedenfalls für Frührentner. Wurde das reguläre Rentenalter erreicht, ist dies nicht mehr der Fall. Dann kann man reinen Gewissens so viel verdienen, wie man möchte. Ohne Rentenabzüge!

5.    Man erhält nur dann die ganze Witwenrente, wenn die eigenen Einkünfte niedrig sind

Die volle Witwenrente erhält man nur in den ersten drei Monaten nach dem Tod. Danach müssen sämtliche Einkünfte angegeben werden. Da zählen neben der eigenen Rente, Mieteinnahmen, Privatrenten, 450-Euro-Jobs - einfach alles dazu. Wenn die Summe dieser Einnahmen mehr als 696 Euro (Ost) beziehungsweise 755 Euro (West) pro Monat ergeben, gibt es eine Kürzung bis hin zur Streichung der Witwenrente.

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