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Riestern Urteil: Zeig mir dein Gehalt – dann kriegst du eine Zulage

Constance Riede // 05.03.2014 //  PDF

Geben Beamte nicht rechtzeitig an, was sie verdienen, gibt es keine Riester-Zulage, so das Urteil desFinanzgerichts Berlin-Brandenburg.  

Will ein normaler Angestellter riestern, muss er sein Einkommen der Zulagenstelle melden, um den staatlichen Zuschuss zu kassieren. Beamte müssen zustimmen, dass ihre Dienststelle ihre Bezüge (so genannte Besoldungsdaten)  elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung überträgt. Aber was passiert, wenn der Beamte zu spät zustimmt? Das musste eine Beamtin vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg laut einem Urteil vom 9. Januar 2014 (Aktenzeichen 10 K 14031/12) feststellen.

Demnach müssen Beamte innerhalb der geforderten Frist der Übermittlung ihrer Gehaltsdaten zustimmen, um die Riester-Zulage zu kassieren.  Passiert das zu spät, ist die Zulage weg. Das regelt Paragraf 10a des Einkommensteuergesetzes.

Liegt die Einwilligung nicht rechtzeitig vor (spätestens zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt), darf die Zulagestelle bis zur Verjährung (vier Jahre) die möglicherweise zunächst gewährte Zulage zurückbuchen. Auch eine rückwirkend verlängerte Frist kann daran nichts ändern.

Geklagt hatte eine Beamtin, die sich nicht an die Frist gehalten hatte und deshalb den Riester-Zuschuss aberkannt bekam. Da Beamte nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, weiß diese auch nicht, wie viel sie verdienen. Für die Berechnung des Zuschusses braucht sie diese Daten jedoch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das heißt, dass die Klägerin vor dem Bundesfinanzhof in Revision gehen kann.
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