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Aktualisiert am 07.10.2009 - 16:56 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 1 Minute

Riesterrente lohnt sich auch im Ausland

Foto: Fotolia
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Bei der Riester-Rente gibt es eine üppige staatliche Förderung und Steuerboni in der Ansparphase. Dafür ist die Rente im Alter voll steuerpflichtig. Das Problem: Wer seinen Ruhesitz ins Ausland verlegt, der entgeht der Rentenbesteuerung in Deutschland. Der Gesetzgeber fordert in diesem Fall sämtliche Zulagen und Steuernachlässe zurück. Allerdings muss die staatliche Förderung nicht auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Vielmehr erfolgt ein Abschlag von 15 Prozent auf die monatliche Rente, und zwar solange, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Die Zinserträge aus der Spar- und der Rentenphase bleiben vollständig erhalten. Pro 1.000 Euro Rente erhalten Auslandsrentner also 850 Euro ausgezahlt. Da dieses Geld nach den Regeln des Gastlandes versteuert werden muss, kann sich ein Vorteil gegenüber der Rentenbesteuerung in Deutschland ergeben, sofern die Steuersätze im Ausland niedriger sind. Das Mitnehmen der Riester-Rente kann sich dann insbesondere für wohlhabende Rentner lohnen. Gesparte Steuern wiegen den Nachteil des Rentenabschlags auf.

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