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Aktualisiert am 07.10.2009 - 16:58 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 4 Minuten

Risiko Riester-Rente: Bafin prüft Garantie

Risiko Riester-Rente: Bafin prüft Garantie
Deutsche Anleger lieben Garantien, und der Staat tut sein Bestes, diese Vorliebe zu befriedigen. Erst recht, wenn er sich an den Sparraten beteiligt: Das Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 verlangt von einem Vertrag für die Riester-Rente eine Garantie auf alle eingezahlten Beiträge. Anleger sollen mit ihrer Altersvorsorge zumindest nominal keinen Verlust machen dürfen.

Die Vorgabe passt nicht jedem Fondsanbieter: „Etwas Eigenes werden wir schon deshalb nicht machen, weil wir für die Garantie mit unserer eigenen Bilanz haften“, sagt Christian Wrede, Chef von Fidelity in Deutschland. Das altehrwürdige Familienunternehmen will nicht das eigene Fell für einige Garantiebesessene oder die Riester-Rente zu Markte tragen müssen. Tatsächlich könnte es passieren, dass Fondsgesellschaften ihre Garantiezusagen für Riester-Produkte mit Eigenkapital absichern müssen. Wie, das regelt ein Rundschreiben der Finanzaufsicht Bafin vom Januar 2007. Es enthält eine monströse mathematische Formel aus dem garantierten Betrag, aktuellem Marktwert der Anlage, Zeitpunkt der Garantie, Marktzins für die Restlaufzeit, Schwankungsintensität der Anlage und der Eulerschen Zahl, einer unendlichen Zahl aus der Welt der Logarithmen (siehe Grafik, vergrößern hier). Mit der Formel berechnen die Gesellschaften die Positionswerte für erteilte Mindestzahlungszusagen. Bei letzterer handelt es sich um ein Adressenausfallrisiko. Dieses Risiko kann nur im Zusammenhang mit dem Marktwert und der Zusammensetzung der verwendeten Vermögensgegenstände beurteilt werden. „Überschreitet die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus der Garantiezusage ein aufsichtlich vorgegebenes Niveau, muss die Fondsgesellschaft das gesamte Risiko mit anrechenbaren Eigenmitteln unterlegen“, sagt Bafin-Sprecherin Anja Engelland. Wer aktuell schon für seine Produkte Geld bunkern musste, gibt die Bafin nicht bekannt. Zumindest zum Zeitpunkt der Genehmigung der Investmentfonds sei das in der Regel auch nicht nötig, sagt Engelland. Denn zu diesem Zeitpunkt ergebe die Formel regelmäßig eine schwarze Null. Allerdings muss die Gesellschaft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens darlegen, dass ihr eine effektive Eigenkapitalausstattung möglich ist. Die Fondsgesellschaften indes geben sich sicher, kein eigenes Geld für Riester-Renten opfern zu müssen. „Wir können in unserem Produkt kein Risiko für uns erkennen“, sagt beispielsweise Sven Hasenfuss, Leiter Private Altersvorsorge bei Allianz Global Investors (AGI). Das Cominvest Förderdepot, das AGI seit der Cominvest-Übernahme hauptsächlich an Riester-Kunden vertreibt, besteht aus Aktienfonds und einem Anleihenteil, der zum Laufzeitende den Garantiewert erreichen soll. Das ist eine sauber berechnete Zinsgeschichte, die nur dann schiefgeht, wenn der Anleiheschuldner ausfällt – und das wäre hauptsächlich Deutschland.
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