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in FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten

Roundtable Anlegerschutz: Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander

Die Teilnehmer des Roundtables bei Drescher & Cie.
Die Teilnehmer des Roundtables bei Drescher & Cie.
Es diskutierten: Klaus Nieding, Nieding & Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft; Klaus Rotter, Rotter Rechtsanwälte; Thomas Elster, Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte), Dirk Scherp, Kanzlei GSK, Nero Knapp, Justiziar des Verband unabhängiger Vermögensverwalter VuV; Udo Rummelt, Gesellschafter und Geschäftsführer der Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft und Maria Brücker, Kanzlei Syttkus & Brücker, Firmenanwältin von Drescher & Cie.
Wer Grabenkämpfe zwischen Interessenparteien erwartet hatte, wurde eines Besseren belehrt. Die Diskussion verlief konstruktiv, verstieg sich nicht in Paragrafenreiterei und war von gegenseitigem Verständnis für die Interessenlage der „Gegenparteien“ geprägt.

Die Schlussfolgerungen und Lehren, die von den Diskussionspartnern aus den Ereignissen und Vorfällen innerhalb der deutschen Finanzberatungspraxis in den vergangenen Jahren gezogen werden, gehen indes, wie nicht anders zu erwarten war, weit auseinander und damit auch in der Folge ihre Ratschläge an die Verbraucher, Vermittler und Banken, ebenso ihre Forderungen, die sie an den Gesetzgeber stellen.

So sehen alle Gesprächspartner die Gefahr einer staatlichen Überregulierung und eine gewisse Selbstverantwortung des Anlegers, haben aber eine unterschiedliche Wahrnehmung, wo diese anfängt. Sie kritisieren gemeinschaftlich die Komplexität vieler Kapitalanlagen, die in ihren Augen nicht nur die Anleger, sondern auch viele Berater überfordert. Sie beklagen überdies ein mangelndes Grundverständnis und Fachwissen der Anleger, ziehen aber unterschiedliche Schlüsse daraus.

Beispielsweise fordert Klaus Rotter die generelle Abschaffung der Provisionsvermittlung, die einer objektiven Anlageberatung nach seiner Ansicht im Wege steht und plädiert ausschließlich für Honorarberatung. Udo Rummelt befürchtet hingegen, dass die Masse der Anleger die als zusätzlich empfundenen Kosten einer Honorarberatung scheut und sich erst gar nicht beraten lässt, viele Anleger zudem nicht beraten werden, weil ihre Volumina von den Beratern als zu unattraktiv angesehen werden.

Die Rechte der Anleger

Spannend, das zeigte sich schnell, dürften diese differenzierten Wahrnehmungen, Perspektiven und Argumentationsketten immer dann werden, wenn sie in einem konkreten Fall vor Gericht aufeinander treffen oder den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung neuer Gesetzesvorlagen beraten sollen. Rotter bringt den Standpunkt der Kläger auf den Punkt: „Der Anleger hat kein gesetzliches Recht auf eine optimale Anlageempfehlung, wohl aber einen Anspruch auf eine angemessene Belehrung hinsichtlich des einer Anlageform zuzuschreibenden Chance-Risiko-Verhältnisses und der finanziellen Motivation, die einer Anlageempfehlung zugrunde liegt“.

Der Gesetzgeber unternimmt an dieser Stelle Anstrengungen, die Beratungspraxis stärker in dieser Hinsicht zu reglementieren. Beispielhaft wurde hier auf europäischer Ebene die Mifid angesprochen, auf nationaler Ebene das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes und der Verbesserung der Flexibilität der Kapitalmärkte.

Beipackzettel, Register, Beratungsprotokolle und vieles mehr, gehen den Diskussionspartnern an einigen Stellen zu weit, greifen aber an anderen zu kurz. In manchen Fällen wollen sie erst einmal Erfahrungswerte abwarten. So erklärt zum Beispiel Dirk Scherp jede gesetzliche Bemühung zum Verbraucherschutz für unvollkommen, die den grauen Kapitalmarkt unberücksichtigt und unreguliert lässt. VuV-Justiziar Knapp verweist auf die Unvollkommenheit der Regulierung in der Weise, als sie freien Vermittlern mit 34c-Schein zwar eine Vermittlung bestimmter Wertpapiere erlaubt, sie aber nicht in Entschädigungseinrichtungen wie die EdW einbindet.

Die nächste Klagewelle kommt bestimmt

Immer häufiger werden die Gerichte beschäftigt. Die nächste Welle, die Klaus Nieding anhand von Mandantenanfragen schon jetzt ausgemacht haben will, sieht er bei den offenen Immobilienfonds auf die Branche zukommen. Mit Blick auf die Zertifikate beklagt Nieding vor allem die Struktur der „geschädigten“ Anlegergruppe. Rund 90 Prozent aller an ihn heran getragenen Fälle zeigen Anleger jenseits der 60 Jahre ohne Kenntnis strukturierter Wertpapiere, denen, so Nieding, die Zertifikate als Sparbuchersatz mit höherer Rendite ohne größeres Risiko förmlich aufgedrängt worden sein.
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