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Aktualisiert am 04.10.2016 - 17:23 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 9 Minuten

Rürup-Rente Die besten Rürup-Tarife für Selbstständige und Freiberufler

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Über 4.000 Euro Steuerersparnis

Wie hoch können nun aber die Steuervorteile sein? Ein Beispiel: Ein lediger Angestellter bekommt ein Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro. Als Sonderausgaben kann er davon 2016 maximal 22.767 Euro abziehen. Von diesem Betrag gehen aber noch 9.350 Euro ab, die er als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt (18,7 Prozent von 50.000 Euro sind 9.350 Euro). 13.417 Euro bleiben also übrig. Zahlt er diese in eine Rürup-Rente ein, kann er 2016 genau 11.002 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen. Die Steuerersparnis des Angestellten beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 38,5 Prozent rund 4.236 Euro.

Einen Teil davon holt sich der Staat allerdings in der Rentenphase zurück. Ab 2040 wird die Rente voll besteuert, bis dahin steigt auch hier der Anteil pro Jahr um 2 Prozentpunkte an. 2016 sind 74 Prozent der Rente zu versteuern. Interessant kann das gerade für rentennahe Jahrgänge sein. Ein Beispiel: Ein Unternehmer – 61 Jahre alt und verheiratet, zahlt Ende 2016 den Höchstbetrag von 45.534 Euro in eine Basisrente ein. 2017 beginnt die Auszahlung. Das heißt, er kann 82 Prozent von der Steuer abziehen, muss ab 2017 aber nur 76 Prozent der Rente versteuern. Der Sparer kann seine Beiträge also stärker von der Steuer absetzen, als er seine Renteneinnahmen später versteuern muss.


Geht es um die steuerlichen Vorteile, müssen Makler aufpassen: Steuerliche Effekte, die sich aus einer Rürup-Rente ergeben können, müssen sie zwar erklären, sagt Joachim Haid. „Für die genaue steuerliche Berechnung ist aber der Steuerberater zuständig. Grundsätzlich darf der Versicherungsmakler keine rechtliche Beratung durchführen“, so der Altersvorsorge-Experte und Geschäftsführer des Beratungshauses Softfin weiter.

Ist das die einzige Haftungsfalle, die sich für Makler bei der Beratung zur Rürup-Rente ergeben kann? Mitnichten. „Haftungsfallen ergeben sich einige“, sagt Maxpool-Expertin Tüscher. „So sollte korrekt über die eingeschränkte Hinterbliebenenleistung aufgeklärt werden, und der Kunde sollte auch wissen, dass er die Leistung ausschließlich als Rentenleistung wiederbekommt.“



Dem stimmt Experte Haid zu. Wünscht der Kunde ein besonders flexibles Produkt, ist er bei der Rürup-Rente einfach nicht gut aufgehoben. „Da bei der Rürup-Rente ausschließlich Rentenleistungen möglich sind und nicht kapitalisiert werden kann, wäre dieses Produkt für einen Kunden, der im Alter zum Beispiel mit einem Teil des aufgebauten Guthabens seine Immobilie entschulden möchte, nicht geeignet“, sagt Haid.

Ein weiterer kniffliger Fall ist die Frage, ob Sparer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in ihre Rürup-Rente einbauen sollten. Schließlich können Sparer auch den Beitragsanteil für diese Absicherung von der Steuer abziehen. Aber: „Die Kombination von Altersvorsorge und Risikovorsorge sehen wir eher kritisch“, warnt Tüscher. Warum? „Zum einem muss der Versicherer, der gut in der Rürup-Rente ist, nicht unbedingt auch die beste Wahl in der Berufsunfähigkeitsabsicherung sein. Zum anderen sind durch die Kombination die Beiträge auch sehr viel höher“, so Tüscher weiter.

Das liegt daran, dass der Beitragsanteil der BU-Versicherung 50 Prozent des Gesamtbeitrags zur Rürup-Rente nicht übersteigen darf. „Bei entsprechendem Bedarf und daraus resultierendem Beitrag zur BU kann sich deshalb ein relativ hoher monatlicher Beitrag für die Rürup-Rente ergeben“, erklärt Haid. Das wiederum kann bei Arbeitslosigkeit oder eher mauen Zeiten in der Selbstständigkeit zum Problem werden. In der Regel kann nämlich nur der gesamte Vertrag beitragsfrei gestellt werden, dann besteht aber kein Schutz mehr im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Arbeitslosigkeit kostet BU-Schutz


Und: „Es muss auch bedacht werden, dass eine BU-Rente, die Bestandteil einer Rürup-Rente ist, einer höheren Steuerlast unterliegt als die Rentenleistung einer selbstständigen BU“, sagt Haid. Das muss der Sparer beim Bestimmen des Nettobedarfs berücksichtigen. Haid: „Wird deshalb eine entsprechend höhere BU-Rentenleistung beantragt, steigt der Gesamtbeitrag zur Rürup-Rente praktisch gleich doppelt an.“

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