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„Ruinöser Wettbewerb verhindert“ Gesetzesentwurf zur IDD-Umsetzung: BVK und GDV loben Provisionsabgabeverbot

BVK-Präsident Michael H. Heinz und GDV-Präsident Alexander Erdland
BVK-Präsident Michael H. Heinz und GDV-Präsident Alexander Erdland

„Verblendet von Verbraucherschützern“, so kommentierte der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) am Dienstag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der IDD-Richtlinie in deutsches Recht. Vor allem das überraschenderweise in dem Entwurf verankerte Provisionsabgabeverbot macht dem Verband zu schaffen. Indem der Gesetzgeber den Maklern vorschreibt, Vergütungen nur von Versicherern anzunehmen, verbiete er ihnen faktisch die Vermittlung von Netto-Tarifen und mache sie vollkommen abhängig von Produktanbietern. „Echter Verbraucherschutz sieht anders aus.“

GDV: „Langfristige Kunden-Bedürfnisse im Mittelpunkt“

Die Branchenverbände GDV und BVK sehen das anders. „Entscheidung für Provisionsabgabeverbot stärkt Verbraucherschutz“, kommentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Das Verbot stellt sicher, dass auch künftig die langfristigen Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt des Beratungsgesprächs stehen, nicht mögliche kurzfristige finanzielle Vorteile durch die Beteiligung an Provisionszahlungen“, erklärt Axel Wehling Mitglied der GDV-Geschäftsführung.

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>> zur GDV-Stellungnahme

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Fortführung des Provisionsabgabeverbots. „Nur dank Provisionen können hunderttausende Versicherungskaufleute ihre Kunden qualifiziert und anspruchsvoll beraten und ihnen den für sie angemessenen Versicherungsschutz vermitteln“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

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