Die gescheiterten Kandidaten hätten die grundlegenden Strukturen eines Beratungsgespräches nicht eingehalten und sprächen oft die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht an, so die IHK-Prüfer. Als Ursachen für solche Fehler vermuten sie mangelnde Vorbereitung sowie Aufregung in der ungewohnten Prüfungssituation.
Wer durchgefallen ist oder seine Prüfung noch gar nicht in Angriff genommen hat, hat indes nicht mehr viel Zeit. Liegt der Sachkundenachweis nicht bis zum 31. Dezember 2014 vor, erlischt die Übergangserlaubnis und der Vermittler verliert seine Gewerbeerlaubnis.