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Schranke für automatischen Datenaustausch? Gericht entscheidet über Schweizer Bankgeheimnis

Das Schweizer Bankgeheimnis sieht zwar vor, dass die Daten von Kunden vertraulich behandelt werden müssen. Doch gilt das für alle Kunden auf der ganzen Welt? Das wollen Strafverfolger jetzt vom Bundesgericht klären lassen, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus Unterlagen des obersten Gerichts der Eidgenossenschaft mit Hauptsitz in Lausanne.

Angestellte Schweizer Banken haben in den vergangenen Jahren wiederholt Kundendaten an ausländische Behörden weitergeleitet. Auch die deutschen Finanzämter nutzten diese Hinweise bei der Suche nach Steuerflüchtlingen. Zu den Whistleblowern zählte unter anderem Rudolf Elmer, mit dessen Fall sich voraussichtlich noch bis 2018 das Bundesgericht beschäftigt.

Daten an Wikileaks durchgestochen

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Elmer hatte über mehrere Jahre Kontodaten vermeintlicher Steuersünder an Behörden und die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergeleitet. Als  ihm dafür der Prozess gemacht wurde, entschied das Obergericht Zürich jedoch, dass das Bankgeheimnis für ihn nicht gelte. Denn der Angeklagte war für seinen Arbeitgeber auf den Kaimaninseln tätig.

Schweizer Strafverfolger gehen gegen diesen Entscheid nun aber gerichtlich vor. Ihr Ziel: Das Bankgeheimnis solle auch über die Landesgrenzen hinaus gelten, da sonst das Bankgeheimnis ausgehöhlt werde. Für Elmer wäre demnach maßgeblich, dass er lediglich bei einer karibischen Niederlassung der Privatbank Julius Bär mit Hauptsitz in Zürich arbeitete.

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