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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Schutz gegen Machtmissbrauch Bundesregierung reguliert Hochfrequenzhandel

Die Bundesregierung hat am 6. Januar einen neuen Gesetzesentwurf zur Finanzmarktregulierung vorgelegt. Er soll den Auftakt bilden zu einer Reihe von Neuordnungen der Finanzmarktgesetze.

Der Entwurf reagiert auf veränderte Rahmenbedingungen durch technologische Entwicklungen, wie zum Beispiel den Hochfrequenzhandel, und passt die Regulierung an. Gestärkt werden die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation. Damit reagiert die Bundesregierung unter anderem auf Manipulationsversuche bei Referenzzinssätzen, wie es während des Libor-Skandals geschehen ist.

Auch das erst vor wenigen Jahren eingeführte Beratungsprotokoll bei Geldanlagen wird bald Geschichte sein, stellt die Bundesregierung in Aussicht. Anlageberater sollen ihren Kunden stattdessen zukünftig eine „Geeignetheitserklärung“ vorlegen, die die Gründe des Beraters für seine Empfehlungen dokumentiert und die belegen soll, dass der Berater die Präferenzen, Anlageziele und sonstige Merkmale des Kunden beachtet hat.

Das "Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" soll bis zum 3. Juli 2016 in Kraft treten. Da die Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II in nationales Recht um ein Jahr, auf den Jahresbeginn 2018, verschoben werden soll, verschiebt sich auch in Deutschland die Umsetzung. Es werde zu einem späteren Zeitpunkt ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz geben, stellt das Bundesfinanzministerium in Aussicht.

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