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Schutz vor Falschberatung Petition für Mitschnitte im Versicherungsvertrieb gescheitert

Mitschnitte im Versicherungsvertrieb sind vorerst kein Thema im Deutschen Bundestag. Foto: Getty Images

Mitschnitte im Versicherungsvertrieb sind vorerst kein Thema im Deutschen Bundestag. Foto: Getty Images

Christian Hilmes // 27.05.2016 //  PDF

Mit nur 56 Unterstützern ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags geendet, die eine Änderung im Versicherungsvertragsrecht fordert. Der Initiative zufolge sollten Beratungsgespräche beim Policen-Abschluss per Tonband aufgezeichnet werden.  

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BGH Vermittler haftet bei mangelhafter Dokumentation

„Hiermit forde ich zusätzlich zur Beratungsdokomentation eine Tonbandaufzeichnung bei einer Versicherungsberatung, die selbstverständlich dem Versicherungsnehmer freiwillig auszuhändigen ist“, lautet der Originaltext eines aktuellen Aufrufs auf der Internetseite Openpetition Deutschland. Bis zur heute beendeten Zeichnungsfrist sammelte diese Petition des Deutschen Bundestags insgesamt das Votum von 56 Unterstützern ein.

Doch erst ab einer Zahl von 50.000 Unterstützern, müssen die Antragsteller in öffentlicher Sitzung angehört werden. Das sehen die Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden vor. Verhindern kann das nur noch, wenn zwei Drittel der anwesenden der Ausschussmitglieder dagegen stimmen. Damit sind Mitschnitte im Versicherungsvertrieb vorerst also kein Thema im Deutschen Bundestag.
„Schwarze Schafe der Versicherungsbranche“

Die Initiatoren begründeten ihre Ende Februar veröffentlichte Petition damit, Vermittler für eine vermeintliche Falschberatung vor Gericht verantwortlich machen zu können. Denn: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es genügend schwarze Schafe in der Versicherungsbranche gibt. Seien es gebundene oder freie Vertreter der Finanz- und Versicherungsbranche.“

Die heutige Beratungsdokumentation sei zwar „ein guter Anfang zum Schutze des Kunden, aber längst nicht das Optimum“, kritisieren sie die Antragsteller den Status quo. ist. Stattdessen müsse „die gesamte Dokumentation auch als Tonbandaufzeichnung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden“.
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