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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 3 Minuten

Schutz vor Falschberatung Was ändert sich bei der Beratung ohne Protokoll?

Seit 2010 müssen Geldinstitute jedes Beratungsgespräch zu Wertpapieren dokumentieren. Seit zwei Jahren gibt es diese Pflicht auch für Finanzvermittler.

Hintergrund: Anleger, die sich geschädigt fühlen, sollen mit den Protokollen ein rechtssicheres Beweismittel in der Hand haben. Denn in den Protokolle wird festgehalten, wie die Beratung ablief und an welcher Stelle der Berater Fehler gemacht hat.

Allerdings, so Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, gebe es ein grundsätzliches Problem – nämlich: Die Beweislast liegt beim Kunden. Deshalb so erklärt er gegenüber der Rhein-Necker-Zeitung, seien Kunden nur theoretisch vor einer Falschberatung geschützt. In der Praxis könne davon jedoch keine Rede sein. Denn zu viele Phrasen, unkonkrete Formulierungen und vorgefertigte Aussagen könnten keine individuelle bedarfsgerechte Beratung abbilden.

Anders sieht es Herbert Jütten vom Bundesverband der Banken. Seiner Ansicht nach hätten sich die Protokolle bewährt, die ohnehin regelmäßig von der Bundesfinanzaufsicht kontrolliert würden.

Nun kommt Bewegung in die Debatte, denn Pläne der Bundesregierung sehen vor, die Protokolle in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Bis 2018 werden die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II umgesetzt und die Protokolle durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung abgelöst.
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Während sich für Jütten damit nur wenig verbraucherrelevante Änderungen ergeben dürften, sieht Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband die Chance für deutliche Verbesserungen: „Die Qualität der Protokolle könnte sich verbessern, denn die europäischen Vorgaben sind strenger“, sagt sie. Der Banker müsse näher erklären, warum das Produkt zum Kunden passe, der Berater solle ihn auch nach Schulden und finanziellen Verpflichtungen fragen.

Verbraucherschützer Feck rät trotz anstehender Veränderungen, grundsätzlich eine weitere Person zum Beratungsgespräch mitzunehmen. Sie könne als Zeuge dienen. Ob sich am Ende eine Klage lohne, dazu müssten Prozesskosten und Erfolgsaussichten vor Gericht genau eingeschätzt werden.

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