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Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung „Policen-Polizist“ Philip Wenzel kritisiert neue AU-Klausel in HDI-Police

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Und selbst hier gibt es eine Kehrseite. Erkennt der Versicherer die AU schnell an und leistet er für 24 Monate, ist es durchaus möglich, dass der dann notwendige Nachweis der BU deutlich schwerer zu führen ist, als es vor 24 Monaten gelungen wäre. HDI hat also eine AU-Klausel erschaffen, die es dem Kunden im Zweifel nicht unbedingt leichter macht und auch nicht schneller zur Leistung führen würde.

Die Leistung ist auf 24 Monate begrenzt, was derzeit gerade mal zwei weitere Anbieter machen. Der Standard liegt bei 18 Monaten, während ein Anbieter aufgrund einer Krankschreibung auch unbegrenzt leisten würde.

HDI leistet nur, wenn die Ursache der Krankschreibung bei Antragstellung besteht. Damit ist eine rückwirkende Anmeldung von Ansprüchen nicht möglich. Das ist wiederum im Negativen einzigartig. Da der Kunde gleichzeitig auch Leistung wegen BU beantragen muss, ist der Vorteil des erleichterten Zugangs dahin. Andererseits könnte sich der Kunde bei erfolgreichem Nachweis der BU eine erneute Beweisführung in 24 Monaten sparen.

Der Kunde muss auf Verlangen des Versicherers auch beim Nachweis der Krankschreibung Unterlagen zu beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen, über den Beruf und so weiter bei Vertragsabschluss beibringen. Das erscheint gerechtfertigt, da HDI die Möglichkeit haben muss, eine vorvertragliche Anzeigepflicht zu überprüfen. Denn auch die Falschangabe des Berufs kann zu empfindlichen Sanktionen für den Kunden führen.

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Warum HDI aber auch Unterlagen zum Beruf bei Antragsstellung anfordert, erschließt sich mir nicht. Was er hier bei der Leistung wegen Krankschreibung prüfen will, wenn doch die Vorlage einer Krankschreibung als Nachweis ausreicht, kann ich nicht nachvollziehen. Die AU-Klausel bietet auch für den Versicherer die Möglichkeit einer vereinfachten Leistungsprüfung. Wenn HDI aber die komplette Palette beansprucht, wird sich hier keine Ersparnis erzielen lassen.

Kein wirklicher Mehrwert

Alles in allem bleibt das Produkt Ego Top SBU der HDI eine gute und sinnvolle Lösung für viele Kunden. Durch die neue AU-Klausel hat der Versicherer aber nicht unbedingt einen Mehrwert geschaffen. Daher ist es zu begrüßen, dass dieser Baustein nur optional ist. 

Unser Policen-Polizist: Philip Wenzel ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) und betreut bei Freche Versicherungsmakler aus dem bayerischen Kemnath die biometrischen Risiken. Als gelernter Historiker ist Wenzel immun gegen Langeweile und kann auch längere Bedingungswerke ohne Schaden lesen und analysieren. 

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