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Aktualisiert am 28.01.2020 - 17:18 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Serie: Ilse Aigners 10 Thesen zur Finanzberatung im Expertencheck – Teil I: Anreizsystem und Verbraucherwissen

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These 1: ANREIZSYSTEM

Die These des BMELV: Ziel der Finanzberatung muss es sein, dem Verbraucher diejenigen Finanzprodukte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen. Vertriebsanreize müssen demgegenüber in den Hintergrund treten.

Zu These 1 nimmt Stellung: Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Investment und Asset Management BVI:

Dieser These stimme ich uneingeschränkt zu. Sie entspricht nämlich dem geltenden Recht. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht schon heute vor: Maßgeblich ist das Interesse des Anlegers, Provisionen dürfen nur fließen, wenn eine am Interesse des Kunden ausgerichtete Beratung dadurch nicht gefährdet wird.

Weil das Wertpapierhandelsgesetz aber nicht für alle Produkte und Vertriebswege gilt und Papier in manchen Fällen auch geduldig ist, gehört dazu auf jeden Fall, Kosten und Provisionen dem Kunden gegenüber transparent zu machen.

So wird auch besser belegbar, dass eine sachgerechte, nicht am Provisionsinteresse ausgerichtete Beratung der Anlageentscheidung vorausgegangen ist. Aber auch der Gesetzgeber muss noch etwas tun: Die Beratung im Interesse der Anleger darf nicht durch unterschiedliche Regeln über die zulässige Provisionierung beeinträchtigt werden.

Generell gilt: Es gibt gute Provisionsberater und gute Honorarberater, aber von beidem auch das Gegenteil. Der gute Provisionsberater zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er mit der Transparenz seiner Vergütung dem Kunden gegenüber kein Problem hat. Er weiß, dass er eine Leistung bringt, die ihr Geld wert ist.


Stellung nimmt Dorothea Mohn, Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV.
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