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Aktualisiert am 28.01.2020 - 17:54 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 8 Minuten

Serie: Ilse Aigners 10 Thesen zur Finanzberatung im Expertencheck – Teil V: Qualifikation und Haftung

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These 9: QUALIFIKATION

Die These des BMELV: Eine kompetente Beratung setzt eine angemessene Berufsqualifikation der beratenden Person voraus. Umfang und Tiefe der Ausbildung haben sich an der abgedeckten Produktpalette zu orientieren. Dies umfasst auch die Weiterbildung. Die Kontrolle der erforderlichen Qualifikation ist nicht nur Aufgabe der Wirtschaft, sondern auch des Staates. Daher sollen von allen Vermittlern und Beratern, also auch von den gebundenen Vertretern und angestellten Mitarbeitern, entsprechende Nachweise verlangt werden.

Zu These 9 nimmt Stellung: Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung für Politik und Qualifikation

Der AfW begrüßt diese Passage im Thesenpapier, bleibt aber weiterhin Mahner, dass es eine für alle Vertriebswege gleiche Regelung geben muss.

Bildlich gesprochen nehmen gebundene Vermittler und zum Beispiel Bankmitarbeiter zurzeit gerade einmal ein paar Fahrstunden, bis ihnen der erste Kunde gegenübersitzt. Unabhängige Finanzdienstleister müssen hingegen zunächst den kompletten Führerschein machen, bevor sie beraten und vermitteln dürfen. Das ist wettbewerbsverzerrend, nicht verbraucherfreundlich und somit nicht hinnehmbar.

Vor diesem Hintergrund fordert der AfW, dass die erwähnte „Kontrolle“ beziehungsweise der „Nachweis“ durch öffentlich-rechtliche IHK-Prüfungen erfolgen muss. So wäre es konsequent, auch für den Bereich der Kapitalanlagevermittlung ebenfalls eine IHK-Sachkundeprüfung einzuführen. Kurzschulungen, unternehmensinterne Zertifikate oder Selbstverpflichtungen ganzer Branchen müssen der Vergangenheit angehören.

In Zukunft sollte die Politik somit ihre Prioritäten verschieben: Qualität muss wieder wichtiger werden als die Frage nach der Haftung. Es müssen für jede Vertriebsform dieselben Anforderungen und somit dieselben Chancen herrschen. Das wäre die Grundlage für einen fairen Wettbewerb, in dem sich Qualität durchsetzen wird. Und der AfW ist überzeugt davon, dass bei diesen veränderten Rahmenbedingungen der unabhängige Finanzdienstleister und seine Kunden die Gewinner sein werden.


Stellung nimmt Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa.
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