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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Service für Vermittler Mit Berater-Software die Mifid-II-Anforderungen schaffen

Rudolf Geyer (l.) ist Sprecher der Geschäftsführung der B2B-Direktbank Ebase. Marco Müller ist Chief Operating Officer bei ASC Technologies.
Rudolf Geyer (l.) ist Sprecher der Geschäftsführung der B2B-Direktbank Ebase. Marco Müller ist Chief Operating Officer bei ASC Technologies.
Die neue EU-Richtlinie Mifid II bringt weitreichende Folgen für den Wertpapiervertrieb sowie den Handel durch Finanzdienstleister in der Europäischen Union. Bis Januar 2018 müssen sowohl Kredit- als auch Finanzdienstleister eine beweissichere Dokumentation sowie die Archivierung transaktionsrelevanter Kommunikation sicherstellen –beispielsweise per Tonband.

„Um Mifid II umzusetzen, ist ein langer Vorlauf an Planung und ein gezieltes Vorgehen nötig“, erklärt Marco Müller, Chef für das operative Geschäft bei ASC Technologies. Das Software-Unternehmen aus dem unterfränkischen Hösbach bietet technische Lösungen zur Aufzeichnung, Analyse und Auswertung der Unternehmens-Kommunikation.

Die ASC-Produkte unterstütze auch Finanzberater dabei, ihre gesamte Kommunikation zu erfassen, zu speichern und zu archivieren. „Wer sich bereits jetzt mit der Umsetzung von Mifid II beschäftigt und die Vorschriften der Finanzmarktrichtlinie erfüllt, wird einen entscheidenden Vorteil gegenüber Mitbewerbern haben“, so Müller weiter.

Regulatorische Vorgaben für die Vermittlung

Auch die European Bank for Financial Services (Ebase) helfe angeschlossenen Beratern, die neuen regulatorischen Vorgaben künftig einzuhalten. Zu den konkreten Angeboten hierzu zählt Ebase- Geschäftsführer Rudolf Geyer die Rückgewährung der laufenden Vertriebsprovision abzüglich der vom Endkunden zu zahlenden Steuer für jedes einzelne Depot.

„Auf Wunsch des Beraters besteht außerdem die Wahlmöglichkeit, ob diese Provisionen automatisch wiederangelegt oder an den Endkunden ausgezahlt werden sollen“, erklärt Geyer zu der künftig geforderten Transparenz von Provisionen und nicht monetären Vorteilen für den Vermittler.

Kunde gibt empfohlene Order per PIN frei

„Über ein Online-Tool bietet Ebase zudem die Möglichkeit einer Transaktionsempfehlung“, so Geyer weiter. Hierbei kann der Vermittler seinen Kunden eine Transaktion empfehlen und die entsprechende Order dem Endkunden online zur Verfügung stellen. Dieser kann sich anschließend online einloggen und die empfohlene Order per PIN freigeben oder diese ablehnen.

„Die sogenannte Erklärungsbotenschaft wurde für 34f-Vermittler und Tied Agents eines Haftungsdachs, die per Gesetz keine Abschlussvermittlung mehr betreiben dürfen, konzipiert und umgesetzt.“ Dabei kann eine dem Berater vorliegende und vom Kunden unterschriebene Order durch den Berater als Bote online an Ebase geleitet werden, um die Durchführung zu veranlassen.

Außerdem bietet Ebase angeschlossenen Beratern, die ihr Angebot im Rahmen der jeweiligen Geschäftserlaubnis vergrößern wollen, eine Vermögensverwaltung wahlweise mit oder ohne ETFs an. Geyer: „Wir ermöglichen Vermögensverwaltern beziehungsweise 34-f Vertrieben die Umsetzung einer standardisierten Fonds-Vermögensverwaltung mit unterschiedlichen Portfolios.“

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