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Sondergutachten Monopol-Kommission: PKV-Anbieter müssen digitaler werden

Auf dem PKV-Markt findet derzeit nach Auffassung der Monopol-Kommission kaum Wettbewerb statt. Doch das könnte sich bald ändern, prophezeit die Kommission in ihrem Sondergutachten (Drucksache 18/11490). Denn derzeit plant ein Versicherungsunternehmen in den privaten Versicherungsmarkt einzutreten und dort digitale Dienste anzubieten.

Stimmt die Aufsichtsbehörde zu, könnte der neue PKV-Versicherer schon sehr bald seine Geschäfte aufnehmen - und damit den alteingesessenen Gesellschaften Konkurrenz machen. Denn sein Geschäftsmodell wird „sehr wahrscheinlich stark auf digitalen Diensten beruhen“, schreibt die Monopol-Kommission.

Vorbild für dieses Modell wäre der amerikanische Krankenversicherer Oscar Health Insurance. Oscar bietet Krankenversicherungen an, bei denen die Kommunikation zwischen den Versicherten und dem Krankenversicherungsunternehmen weitgehend über eine App organisiert ist. Versicherte können mit dieser App sowohl Ärzte kontaktieren, als auch Kontakt zu dem Versicherer herstellen. Dabei können sie zunächst mit einem Arzt über die App sprechen und für diese Gespräche auch Bilder zur Darstellung der Erkrankung hochladen und weiterleiten. Außerdem können über die App Gesundheitsdaten hochgeladen und Termine online vereinbart werden. Auch die Kostenerstattung bei dem Versicherer ist über die App möglich.

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„Das Geschäftsmodell weist in dem genannten Rahmen einen relativ flachen Verwaltungsaufbau auf, da nahezu alle Leistungen ausschließlich online angeboten werden“, schreibt die Monopol-Kommission. Auf diese Weise könne der Anbieter Verwaltungskosten einsparen. „In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der Markteintritt des zusätzlichen Krankenversicherers allein durch die Ankündigung bereits für die tätigen Versicherungsunternehmen Anreize setzt, ihr eigenes Angebot um digitale Dienstleistungen zu erweitern und somit wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Des Weiteren fordert die Kommission einen stärkeren Konkurrenzdruck im Bestandskunden-Bereich. Denn die derzeit 49 PKV-Anbieter liefern sich zwar derzeit einen Preiswettbewerb um Neukunden. Bei Bestandskunden hingegen sei so gut wie kein Wettbewerb vorhanden. Das liegt nach Ansicht der Kommission zu einem großen Teil an den Altersrückstellungen, die beim Anbieter-Wechsel nicht mitgenommen werden können. Daher fordern die Wettbewerbs-Wächter die Mitgabe von „individuell auf das Risiko der Versicherten abgestimmten Alterungsrückstellungen“.

Am morgigen Mittwoch wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit dem Sondergutachten befassen. In derselben Sitzung wird der Ausschuss auch über den Antrag des Berliner Senats beraten, in dem es um die ersten Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung geht

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