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Vertippt Was Bankkunden bei IBAN-Zahlendrehern tun müssen

XY68427946384634274545 – oder doch XY68427943684634274545? Wer eine lange Zahl wie etwa eine 22-stellige IBAN-Nummer freihändig eintippt und eine Überweisung tätigen will, dem kann schon mal ein Fehler unterlaufen. Und was passiert dann – ist das überwiesene Geld dann ein für alle Mal verloren?

Die ING Diba hat auf Ihrer Internetseite für den Fall der Fälle Tipps parat:

In der Regel verhindert die Prüfziffer – die zwei auf das Länderkürzel folgenden Ziffern - dass eine Überweisung auf dem falschen Konto landet. Denn dann wird in den allermeisten Fällen die restliche Zahl als falsch identifiziert – die Prüfziffer kann nach einer festgelegten Formel aus den übrigen Ziffern errechnet werden.

Nur wenn der Kunde richtig Pech hat, passt die fehlerhafte IBAN tatsächlich auf ein existierendes Konto. In dem Fall ist das Geld erst einmal weg: Sepa-Überweisung können im Gegensatz zu Lastschriftverfahren von Banken nicht zurückgerufen werden.

Der Kunde kann jedoch über seine Bank einen Nachforschungsantrag stellen. Die schnellsten Aussichten auf Erfolg hat er, wenn das falsch angegebene Konto bei derselben Bank geführt wird – das Geld wird dann einfach hausintern umgebucht. Ist es bei einem anderen Institut gelandet, benachrichtigt dieses den „falschen Empfänger“. Der muss einer Rücküberweisung allerdings zustimmen.

Und selbst wenn der Empfänger die unerwartete Finanzspritze für sich beansprucht und die Rücküberweisung verweigert: Die Empfängerbank ist verpflichtet, die Adresse des irrtümlichen Empfängers herauszugeben. Der Absender kann dann Anzeige erstatten.

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