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Sparkasse Wittenberg: „Gefällt mir“ auf Facebook rechtfertig keine fristlose Kündigung

Kleiner Klick, große Wirkung: Ein einziger „Gefällt mir“-Eintrag auf dem sozialen Netzwerk Facebook wurde der Sparkassen-Direktorin aus Wittenberg (Sachsen-Anhalt) zum Verhängnis. „Habe mein Sparkassen-Schwein Thomas und Ralf getauft“, schrieb der Ehemann der 44-JährigenHeidi W. auf seiner Facebook-Seite. Damit spielte er auf die Sparkassen-Vorstände Thomas Arndt und Ralf Fincke an. Als ob das noch nicht genug wäre, kündigte der Mann an, dass „eines Tages alle Schweine vor dem Metzger“ stehen werden.

Und damit gar keine Missverständnisse an seiner Absicht, die Chefs seiner Frau zu beleidigen, aufkommen, postete der Mann anschließend das Bild eines Fisches, der aus einem abgewandelten Sparkassen-Logo bestand und kommentierte es mit dem Satz „Der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken“.

Die Ehefrau setzte den „Gefällt mir“-Daumen unter den Beitrag. Schließlich stand sie kurz davor, das Unternehmen zu verlassen. Nach Meinungsunstimmigkeiten hatte sie bereits ein Auflösungsvertrag unterschreiben, der 110.000 Euro Abfindung vorsah.

Nachdem ihre Vorgesetzten den Facebook-Eintrag fanden, kündigten sie Heidi W. fristlos. Die Sparkassen-Direktorin zog daraufhin gegen den Ex-Arbeitgeber vor Gericht.

Mit dem Drücken des „Gefällt mir“-Buttons bei Facebook habe die Angestellte sich die Beleidigung ihres Mannes zu eigen gemacht, argumentierte der Arbeitgeber. Das rechtfertige einen Rauswurf ohne Abfindung.

In erster Instanz kassierte das Arbeitsgericht Dessau die fristlose Kündigung. Der Prozess vor dem Landesarbeitsgericht endete nun mit einem Vergleich. Die Ex-Sparkassen-Direktorin, die sich zwischenzeitlich bei ihren Vorgesetzten entschuldigt hatte, bekommt die versprochene Abfindung sowie ein „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis.

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