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Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon DSGV reagiert auf Vorwürfe gegen Verbands-Chef

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Verdacht: Steuerhinterziehung

Das Amtsgericht in der bayerischen Landeshauptstadt hat einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen, den die Staatsanwaltschaft München nach Informationen der Bild am Sonntag beantragt hatte. Dieser Vorwurf „wurde von Unbekannten in die Öffentlichkeit lanciert“, heißt es dazu in einer aktuellen Stellungnahme des DSGV-Präsidialausschusses, dessen Vertrauen Fahrenschon weiterhin genieße. 

„Ich habe meine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben“, zitiert Bild am Sonntag Fahrenschon. „Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure.“ Er sei sich einer Vorbildrolle bewusst und bezeichnet sein Handeln im Interview mit dem Handelsblatt als „Riesendummheit“.

„Keine vorsätzliche Straftat“

Die Staatsanwaltschaft München gehe davon aus, dass die verspätete und schrittweise Abgabe der Steuererklärungen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt, so Fahrenschon weiter. „Das ist nicht richtig.“ Es sei zwar kritikwürdig, dass er seiner Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der Erklärungen nicht nachgekommen sei. „Das ist aber keine vorsätzliche Straftat.“ 

Deshalb habe er den Beginn des vereinfachten Strafverfahrens nicht akzeptiert, so der 49-Jährige, der bis zu seiner ersten Wahl zum DSGV-Präsidenten Ende 2011 bayerischer Finanzminister war. Sein aktuelles Jahresgehalt wird laut Bild am Sonntag auf eine Million Euro geschätzt. Als Landesminister erhielt er plus Zuschlägen und Dienstaufwandsentschädigung weniger als ein Fünftel davon.

„Steuerschulden beglichen“

Der heutige oberste Sparkassen-Chef Deutschlands betont, dass er die vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen und Säumniszuschläge im vergangenen Jahr in voller Höhe beglichen habe. Daher sehe er auch keinen Grund, seine Kandidatur zur Wiederwahl zurückziehen. Diese Entscheidung nahm der DSGV-Präsidialausschuss jetzt „mit Unterstützung zur Kenntnis“. 

„Nach Klärung der Angelegenheit kann über die geplante Wiederwahl unbelastet entschieden werden“, erklärt Fahrenschon, der für weitere sechs Jahre DSGV-Präsident bleiben wolle. „Mir ist es wichtig, dass die Wahl das Vertrauen zur Person zum Ausdruck bringt und nicht durch eine Abstimmung über einen Zustand überlagert wird.“

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