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SPD-Finanzexperte über Vermittler-Regulierung: Nein zur Provisionsdeckelung

Carsten Sieling, SPD.
Carsten Sieling, SPD.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD befinden sich in einer entscheidenden Phase. „Wir haben über Gebühren, Verwaltungsanforderungen und den Stand der Regulierung gesprochen, aber noch kein endgültiges Ergebnis vorliegen“, sagte Carsten Sieling, Finanzexperte der SPD vor rund 50 Finanzdienstleistern auf dem AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin.

Wer kontrolliert künftig die Vermittler?

Der SPD-Finanzexperte relativierte Presseberichte, dass man die erst in diesem Jahr vollumfänglich umgesetzte Regulierung des Kapitalanlagevertriebs komplett neu abfassen möchte. Ein entsprechender Beschluss der Arbeitsgruppe Verbraucher sei zwar gefasst worden, das Thema werde nun aber von den Experten in der AG Finanzen bearbeitet.

Allerdings gebe es durchaus in der SPD Stimmen, die Kontrolle der Vermittler über das Gewerberecht wieder aufzulösen und sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu unterstellen, um zu einem „einheitlichen Aufsichtsrecht“ zu gelangen.

Die anwesenden Finanzdienstleister waren von dieser Idee nicht begeistert. „Wir brauchen Kontinuität, in der wir mit der gewerberechtlichen Regulierung über Paragraf 34f Erfahrungen sammeln“, lautete das Credo der Teilnehmer. Zumal derzeit auch große Umbrüche in den Produktlandschaften stattfinden.

Gute Erfahrungen bei Industrie- und Handelskammern

Mona Moraht vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verwies auf die guten Praxiserfahrungen mit dem Paragrafen 34d der Gewerbeordnung, mit dem die Versicherungsvermittler bereits seit 2007 unter dem Kammersystem reguliert wurden. Register und technische Vernetzung seien aufgebaut worden und funktionierten reibungslos.

Die Regulierung der Kapitalanlagenvermittler ist jedoch erst in diesem Jahr umgesetzt worden, derzeit laufen Erlaubnisverfahren und Übergangsfristen. „Es hat noch gar keine Gelegenheit für Verstöße und deren Ahndung gegeben. Mindestens drei bis fünf Jahre Evaluierungszeitraum wäre sinnvoll, bevor man die Regelung überprüft“, sagte Moraht.

Eine übereilte Abschaffung sei daher wenig sinnvoll. Aktuell sind laut DIHK im Register 37.000 Anlagevermittler registriert, bis zum Jahreswechsel werden es voraussichtlich rund 40.000 sein.

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