LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in 22 Fragen an...Lesedauer: 1 Minute

Sportverletzungen: Was ist ein Unfall?

Sicherlich gehen einige Torschüsse als Unfall durch – doch sobald sich ein Fußballspieler beim Schuss verletzt, liegt eindeutig ein Unfall vor. Das bestätigt das Oberlandesgericht München in dem Urteil 25, U 5554/10 vom 28.03.2012. Damit sorgt das Gericht für mehr Rechtsklarheit beim Unfallbegriff.

Ein Fußballspieler hatte geklagt, da seine Unfallversicherung nicht zahlen wollte: Sie sah in einem Sportunfall kein plötzliches Ereignis, sondern eine ungeschickte Eigenbewegung. Der Versicherte verletzte sich, als er hochsprang, um einen Ball aus 1,20 Meter Höhe wegzuschlagen. Beim Landen auf dem glatten und ebenen Rasen verletzte er sich am Volkmanschen Dreieck (Knochenstück an der hinteren Schienbeinkante) und erlitt einen Dauerschaden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Aufkommen eines Fußes auf den Erdboden aus rund 1,20 Meter Höhe plötzliches Ereignis sei. Und da der Versicherte auch nicht damit rechnete, sich beim Aufprall zu verletzten, sei die Bewegung unbeherrscht gewesen. Da die Verletzung also durch ein plötzliches, unbeherrschtes und unfreiwilliges Ereignis ausgelöst wurde, sei sie der Definition nach ein Unfall. Daher muss die Unfallversicherung zahlen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion