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Staatsschuldenkrise: IWF Studie empfehlt Enteignung europäischer Sparer

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Entschuldung kostet Wirtschaftswachstum

Zunächst müssten die Regierungen ihren jeweiligen Sparkurs beibehalten. Blieben sie konsequent, könnte die Verschuldung binnen 23 Jahren auf das Vorkrisenniveau von 2007 zurückgeführt werden - auf Kosten des Wirtschaftswachstums. Die Haushaltsdisziplin würde das Bruttoinlandsprodukt um jährlich 1,2 Prozent geringer ausfallen lassen.

Diese These stützen Reinhardt und Rogoff auf Untersuchungen der Staatschuldenkrisen der Vergangenheit. Zusätzlich raten die Ökonomen zu weiterem Schuldenverzicht der Gläubiger, höherer Inflation, Kapitalkontrollen und anderen Formen der finanziellen Repression, wie verdeckten Steuern auf Ersparnisse.

Sogar drastische Maßnahmen zur Enteignung, wie sie in Schwellenländern nötig waren, sehe man für Europa als gerechtfertigt an. 

Die beiden Ökonomen empfehlen der Politik, diese Maßnahmen möglichst schnell umzusetzen, da  eine Verschleppung des Schuldenproblems nur weitere unnötige Kosten produzieren würde.

Es stellt sich nur die Frage, ob solche Vorschläge für entwickelte Länder Europas realistisch beziehungsweise umsetzbar sind. Eine einmalige Vermögensabgabe wäre eine Lösung mit der Brechstange.

Dies hat es in Deutschland 1948 bereits gegeben. Der Grund war damals der Lastenausgleich zur Entschädigung von Flüchtlingen und Vertriebenen. 

Am Tag nach der Währungsreform wurde das Vermögen festgestellt. Die Hälfte dessen, was über einen Freibetrag von 5.000 Mark hinausging, musste abgegeben werden - allerdings über 30 Jahre verteilt, also pro Jahr circa 1,7 Prozent der Gesamtsumme.

Die Rate konnte in der Regel aus den laufenden Kapitalerträgen bezahlt werden. Die Wirtschaftsleistung litt damals kaum darunter. Verfassungsrechtlich sind solche Maßnahmen nur in einer schweren Krise möglich, in der sich Deutschland im Moment nicht befindet.

Einer Zwangsabgabe wurden in jüngster Vergangenheit die Konten in Zypern unterworfen. Dies ist eher mit einer Sondersteuer zu vergleichen, welche die Staaten in eigenem Ermessen und im verfassungsgemäßen Rahmen erheben dürfen.

Pläne für höhere Abgeltungsteuer


Sehr viel wahrscheinlicher ist hierzulande, dass die Abgeltungsteuer sukzessive erhöht wird. Dem Vernehmen nach liegen Pläne in der Schublade, diese Steuer von 25 auf 32 Prozent anzuheben.

Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer hätte in Deutschland auch einen großen Effekt. Jährlich 25 Milliarden Euro, würde eine Abgabe in Höhe von ein Prozent auf die oberen 10 Prozent der Vermögen bringen.

Noch gibt es die Hoffnung, dass die bereits laufenden Maßnahmen greifen und eine sukzessive Entschuldung der Staaten Europas vorankommt. Die Diskussion über höhere Ertragsbesteuerung und/oder Sondersteuern auf bestehende Vermögen verunsichert jedoch schon jetzt die Anleger.

Wer für diese Eventualitäten gut aufgestellt sein will, dem bleibt nur eine Lösung. Die clevere Diversifizierung des Vermögens über verschiedene Anlageklassen und Währungsräume.

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