Standard Life verwaltet ungewollte Geschenke
Hintergrund ist die Umstrukturierung des Unternehmens vor drei Jahren. Damals änderte Standard Life die Rechtsform vom Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zur Aktiengesellschaft. Für den Verzicht auf ihre Mitgliedsrechte erhielten berechtigte Versicherte einen Ausgleich in Form von Aktien oder Barzahlung. Berechtigt sind laut Angaben von Standard Life fast alle Kunden, die einen Vertrag mit dem Versicherer haben oder hatten, der vor dem 31. März 2004 begann. „Viele Kunden sehen die angebotenen Ausgleichsleistungen in Form von Aktien skeptisch“, sagt Bertram Valentin, Geschäftsführer bei Standard Life. „Doch das ist unbegründet. Auch die Versicherungsverträge mit uns werden durch das Abrufen der Aktien nicht beeinflusst. Im Prinzip sind die Aktien ein Geschenk.“ Standard Life will die betroffenen Kunden jetzt erneut anschreiben. Die Aktien lagern noch bis zum 10. Juli 2016 in einem extra angelegten Depot. Kunden können sich über die Servicehotline, Telefon: 01802-001255, oder per Email [email protected] bei dem Versicherer melden.