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Stellungnahme des deutschen Fondsverbands BVI fordert Krypto-Wertpapierhandel voranzutreiben

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Der deutsche Fondsverband hat sich in einer Konsultation von WWirtschafts- und Finanzministerium zum Einsatz von Krypto-Technologie im Wertpapierhandel geäußert.
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Der deutsche Fondsverband hat sich in einer Konsultation von WWirtschafts- und Finanzministerium zum Einsatz von Krypto-Technologie im Wertpapierhandel geäußert. | Foto: BVI

Der deutsche Fondsverband BVI hat sich zu dem Vorhaben der Bundesregierung geäußert, eine eigene, „umfassende Blockchain-Strategie“ erarbeiten zu wollen. Die Technologie könne an unterschiedlichen Stellen der Wirtschaft und Verwaltung eingesetzt werden, hatte es vom Bundesfinanz- und Wirtschafsministerium geheißen. Sie gelte als „potenzielle neue Basistechnologie der Digitalisierung“. Verbände, Unternehmen, und Experten wurden um eine Stellungnahme gebeten. 

Der BVI hat in seiner Antwort die Pläne der Bunderegierung begrüßt. Mit Hinblick auf Kryptowährungen führt der Verband an, dass vor allem sogenannten Security Token Offerings (STO) ein großer Markt prognostiziert werde. Bei kryptographisch ausgegebenen Security Token ("Wertpapiertoken") erwerben Anleger Eigentumsrechte am Anlagegegenstand – ganz im Gegensatz zu den Utility Token ("Verwendungstoken"), die bei ICOs (Initial Coin Offerings) angeboten werden.  

Der Handel per Blockchain beziehungsweise Distributed-Ledger-Technologie (DLT) biete Möglichkeiten auch abseits von kurzfristigen, spekulativen Geschäften, glaubt man beim BVI. Allerdings herrsche noch wenig Rechtssicherheit, wenn es um Wertpapieremission per Krypto-Technologie gehe. So solle der europäische Gesetzgeber verbindlich festlegen, in welche Kategorie von Token Finanzinstrumente ganz genau fallen, fordert der Verband. Auch für die Finanzierung von Unternehmen und  Projekten sollte es rechtsverbindliche deutsche und europäische Regeln geben.  

Rechtliche Anpassungen gefordert

Um Aktien und Fonds per Krypto-Technologie zu handeln, seien also noch Klarstellungen in Zivil- und Aufsichtsrecht erforderlich. Hier hinke Deutschland hinter anderen EU-Ländern zurück. Luxemburg, Frankreich und Großbritannien sind laut BVI schon erheblich weiter.

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Für Kapitalverwaltungsgesellschaften sei der Krypto-Wertpapierhandel allerdings nur dann interessant, wenn er über eine sogenannte „permissioned DLT“ vonstattengehe. Bei „permissioned DLT“ dürfen im Gegensatz etwa zur Bitcoin-Blockchain nur festgelegte Teilnehmer neue Blöcke erzeugen. Dieser Form der Technologie räumt der BVI die größten Zukunftschancen ein.

Insgesamt sieht der BVI – die rechtlichen Anpassungen vorausgesetzt – den Wertpapierhandel in Form von Security Token Offerings als nicht riskanter an als den klassischen Wertpapierhandel. Es könnten durch eine Tokenisierung, also die Darstellung von Wertpapieren mittels Krypto-Technologie, zudem eher illiquide Vermögensgegenstände auch leichter investierbar werden, nennt der BVI als Vorteil.

Im Bereich Krypto-Währungen würde der Verband vor allem solchen Währungen den Vorzug geben, die – im Gegensatz etwa zu Bitcoin – an reale Währungen gekoppelt seien. Grundsätzlich sollten Fonds allerdings auch in Kryptowährungen wie Bitcoin investieren dürfen, findet der BVI.

Vorstoß von Finanz- und Justizministerium

Erst Anfang März hatte das Finanzministerium (BMF) zusammen mit dem Ministerium Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Pläne für eine Reform des deutschen Wertpapiermarkts vorgestellt. Laut dem Eckpunktepapier will die Bundesregierung von der bisher geforderten Papierform abrücken und auch rein elektronisch begebenen Wertpapieren den Weg freimachen. Wertpapiere sollen demnach in Zukunft auch per Blockchain beziehungsweise DLT handelbar werden. Beginnen wolle man mit Anleihen. Später solle es auch Aktien in rein elektronischer Form geben, hatten BMF und BMJV in Aussicht gestellt.

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