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Stellungnahmen zum Referentenentwurf Geteiltes Echo auf Vorschlag für Provisionsdeckel

Geschwindigkeitsbegrenzung: „Der vorgeschlagene Provisionsdeckel wirkt so, als würde man ein Tempolimit von 250 Stundenkilometern einführen und zusätzlich 400 km/h für all diejenigen erlauben, die von sich behaupten, gut zu fahren“, moniert der BdV.
Geschwindigkeitsbegrenzung: „Der vorgeschlagene Provisionsdeckel wirkt so, als würde man ein Tempolimit von 250 Stundenkilometern einführen und zusätzlich 400 km/h für all diejenigen erlauben, die von sich behaupten, gut zu fahren“, moniert der BdV. | Foto: Lupo / pixelio.de

Zum gestrigen Stichtag für die Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf für einen Provisionsdeckel im Vertrieb von Lebensversicherungen haben die beteiligten Verbände ihre Ansichten zu dem Plan erneut publik gemacht. So wiederholt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) seine Warnung, eine Abschlussprovision an den Vermittler könnte zu Fehlanreizen führen.

Vollständiges Provisionsverbot gefordert

Der VZBV begrüße daher den Vorstoß aus dem Bundesfinanzministerium, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf: „Bei Lebensversicherungen wird der Provisionsdeckel nicht dafür sorgen, dass Verbraucher hinsichtlich Beitrag und Laufzeit bedarfsgerecht beraten werden.“ Der Verband fordere daher weiterhin ein vollständiges Verbot von Provisionen bei Lebensversicherungen. 

Etwas abwägender gibt sich dagegen der Bund der Versicherten (BdV) in seiner Stellungnahme, demzufolge die vorgeschlagene Höchstgrenze von bis zu 4 Prozent lediglich zu hoch bemessen sei: „Der vorgeschlagene Provisionsdeckel ermöglicht auch weiterhin Exzesse im Vertrieb der kapitalbildenden Lebensversicherungen“, kommentiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Der BdV fordert daher, die Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme und die Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags zu beschränken. In dem vorgelegten Gesetzesentwurf fehlten noch „wirkungsvolle Schritte zur Beschränkung der Kosten“, so Kleinlein weiter. Daher handele es sich bei der Obergrenze nach bisherigem Model auch nur um ein „politisches Placebo“.

„Unzulässiger Eingriff in Grundrechte“

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Der von Norman Wirth geführte Bundesverband Finanzdienstleistung AfW lehnt den Provisionsdeckel dagegen „aus rechtlichen wie tatsächlichen Erwägungen“ nach wie vor ab. „Er ist mittelstandsschädlich und gegen die Interessen der Verbraucher“, begründet Wirth. Er sei aber insbesondere ein „unzulässiger Eingriff in Grundrechte und ein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben.“ 

„Der Provisionsdeckel würde gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen“, so der Rechtsanwalt und AfW-Vorstand weiter. „Es ist äußerst befremdlich, mit welcher Nonchalance fast exakt 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und in Kenntnis eines äußerst kritischen Verfassungsgutachtens rechtswidrige Grundrechtseingriffe durchgesetzt werden sollen.“

„Provisionsdeckel vernichtet Arbeitsplätze“

Dass das geplante Vergütungslimit ein Eingriff in die Berufsfreiheit der Versicherungsvermittler ist, der „weder ordnungspolitisch sinnvoll, noch angemessen und erforderlich“ sei, meint auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Daneben erläutern wir, warum sich ein Provisionsdeckel wirtschaftspolitisch schädlich auswirken kann“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Die gesamte Vermittlerbranche befindet sich in einer anspruchsvollen Umbruchphase, die durch die zunehmende Regulierung, aber auch durch die Digitalisierung und Demografie hervorgerufen wird“, erklärt Heinz. „Eine Begrenzung der Einnahmen der Vermittlerbetriebe wäre daher ein Mittelstandsvernichtungsprogramm“, kritisiert der BVK den Entwurf des Bundesfinanzministeriums.

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