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Steuer-Chaos beim Goldkauf: Was Anleger beachten sollten

Michael Bormann
Michael Bormann
Verschiedene Goldinvestments werden vom Fiskus völlig unterschiedlich behandelt. Der Steuersatz für realisierte Gewinne reicht von 0 bis annähernd 30 Prozent. Die Auswirkungen auf die Nachsteuerrendite der verschiedenen Anlageformen sind somit gravierend.

Als sicherstes Goldinvestment gelten Goldmünzen und -barren. Es gibt weder eine Emittentenrisiko wie bei Zertifikaten oder Inhaberschuldverschreibungen noch droht die Gefahr eines möglichen Missmanagements wie bei Aktien von Goldminengesellschaften. Für den Anleger besonders erfreulich: Physische Goldinvestments unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Der Gewinn von Münzen und Barren ist  nach einer Haltefrist von zwölf Monaten steuerfrei. Da Gold vereinfacht gesagt als Währung gilt, fällt auch keine Mehrwertsteuer an. Im Gegensatz dazu streicht der Fiskus beim Kauf von Silbermünzen immerhin 7 Prozent, bei Silberbarren sogar 19 Prozent Mehrwertsteuer ein.

Beim Kauf von Goldmünzen und –barren muss der Anleger allerdings ein Aufgeld zahlen. Bei Stückelungen von einer Feinunze (31,10 Gramm) beläuft sich dies in der Regel auf 4 bis 5 Prozent. Zudem stellt sich beim Erwerb von physischem Gold die Frage der Lagerung. Sowohl ein Schließfach also auch der Einbau eines Tresors zuhause kosten weiteres Geld.

Die niedrigen Erwerbskosten und die einfache Lagerung machten binnen kürzester Zeit so genanntes Xetra-Gold ausgesprochen populär. Dabei handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung (also eine Anleihe), die von der Deutsche Börse Commodities GmbH emittiert wird und wie eine Aktie an der Börse gekauft werden kann. Xetra-Gold ist mit physischem Gold hinterlegt und für den Anleger besteht ein Lieferanspruch. Daraus wurde vielfach abgeleitet, das etwaige Kursgewinne, die mit Xetra-Gold erzielt werden, wie bei Goldmünzen oder –barren behandelt werden, also nach einer Haltefrist von zwölf Monaten steuerfrei sind. Doch das Bundesfinanzministerium sieht dies anders. Nach seiner Auffassung gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Gemeinsam mit dem darauf entfallen Solidaritätszuschlag sowie der Kirchensteuer summiert sich die steuerliche Belastung realisierter Kursgewinne auf bis zu 28,625 Prozent. Dagegen prüft die Deutsche Börse Commodities derzeit rechtliche Schritte. Die Lage ist also bislang ungeklärt. Anleger, die aufgrund der Einfachheit und der niedrigen Erwerbskosten Xetra-Gold kaufen, sollten aber sicherheitshalber die Abgeltungssteuer (plus Soli und Kirchensteuer) bei ihren Renditeerwartungen mit einkalkulieren.

Die Besteuerung von Zertifikaten und Goldminenaktien ist dagegen unstrittig. Hier erhebt der Fiskus Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent sowie Soli und Kirchensteuer. Von den Kursgewinnen streicht das Finanzamt somit bis zu 28,625 Prozent ein –unabhängig davon, wie lange die Papiere gehalten wurden.

Unter rein steuerlichen Aspekten schneiden somit Goldmünzen und –barren am besten ab. Dies gilt zumindest solange, wie die rechtliche Lage bei Xetra-Gold ungeklärt ist. Vor diesem Hintergrund sollten die Kosten für ein Schließfach durchaus verkraftbar sein.

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