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„Steuerbefreiung für Altersvorsorge!“ Deutsches Aktieninstitut kritisiert Pläne für Fondssteuer

Christine Bortenlänger ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Deutschen Aktieninstitut.
Christine Bortenlänger ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Deutschen Aktieninstitut.
„Steuerlicher Rahmen muss ‚aktienfreundlicher‘ werden - Doppelte Besteuerung von Aktienerträgen konsequent vermeiden“, lautet der Titel der Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung des Deutschen Aktieninstituts (DAI).

Die Interessenvertretung der börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Banken und Börsen in Deutschland sieht darin zwar „zahlreiche Verbesserungen“ gegenüber dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen aus dem Juli.

Doch: „Trotz der erreichten Fortschritte sind ergänzende Korrekturen im Gesetzentwurf notwendig, um eine weitere steuerliche Schlechterstellung von Aktien zumindest zu verringern oder – besser – ganz zu beseitigen und damit einen nachhaltigen Schaden für die Aktienkultur in Deutschland zu vermeiden.“

Privileg für Riester- und Rürup-Sparer

Unzureichend sind laut DAI beispielsweise die Regeln zu Investmentfonds, die von der Körperschaftsteuer befreit sind. Als so genannte steuerbegünstigte Anleger gelten derzeit beispielsweise Vorsorgesparer, die ihr Geld per zertifizierten Riester- und Rürup-Fondssparplänen am Aktienmarkt anlegen.

Insbesondere einzelne Produkte zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitieren hingegen überhaupt nicht von diesen Ausnahmeregeln. Konkret betroffen sind die bAV-Durchführungswege Direktzusage, Direktversicherung und Pensionsfonds. Das sei inkonsistent, kritisiert das DAI.

„Diese Vehikel müssen unbedingt ebenfalls als ‚steuerbegünstigte Anleger‘ definiert werden“, heißt es vom DAI weiter. Damit wären die von ihnen genutzten Investmentfonds von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen. Ansonsten werde ein Durchführungsweg der bAV künstlich begünstigt.

Seite 2: „Konstruktionsfehler des Gesetzentwurfs“
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