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Steuererhöhungen für Kleinsparer BVI kritisiert Fondssteuer

Hauptgeschäftsführer des BVI Thomas Richter
Hauptgeschäftsführer des BVI Thomas Richter
Ende Juli hat das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf vorgelegt, in dem es eine Änderung der bisher geltenden Investmentbesteuerung vorstellt. Branchenvertreter haben die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu beziehen. Jetzt hat sich der deutsche Fondsverband BVI zur geplanten Änderung geäußert. Vorab hatte er bereits eine kurze Einschätzung gegenüber diesem Portal abgegeben.

In seiner jetzt herausgegebenen Stellungnahme prangert der BVI den Gesetzentwurf als eine Belastung für Kleinsparer an, für die die geänderte Besteuerung de facto eine Steuererhöhung bedeute. Außerdem belaste er die private und betriebliche Altersvorsorge.

„Die im Diskussionsentwurf vorgesehenen Änderungen gehen in die falsche Richtung. Sparer dürfen angesichts der niedrigen Zinsen und den Herausforderungen, vor denen sie in der Altersvorsorge stehen, auf keinen Fall stärker als bislang belastet werden“, kommentiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, den Entwurf.

Derzeit zahlen Privatanleger auf Kapitaleinkünfte aus Publikumsfonds wie Zinsen, Mieten und Dividenden jeweils Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie werden damit im Wesentlichen so besteuert, als hätten sie direkt in Aktien, Anleihen oder Immobilien investiert. Deshalb fallen bei den Fonds selbst keine Steuern an.

Was könnte sich ändern?

Das soll sich nach den Plänen des BMF nun ändern. Inländische Publikumsfonds sollen künftig mit Steuern in Höhe von 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien belastet werden.

Zum Ausgleich dafür sieht der Diskussionsentwurf für Anleger in Publikumsfonds Steuererleichterungen vor. Ausschüttungen aus den Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen sollen teilweise von der Besteuerung freigestellt werden.

Diese Erleichterungen sieht Thomas Richter jedoch nicht als ausreichend an, um die vorherige Belastung auf der Fondsebene auszugleichen.

Auch Lebens- und Krankenversicherer wären betroffen

Bei Spezialfonds sollen thesaurierte Veräußerungsgewinne – anders als derzeit – teilweise sofort steuerlich erfasst werden. Dieser Vorzieheffekt würde sich bei Lebens- und  Krankenversicherern besonders stark auswirken, weil sie hierauf keine steuerlich anzuerkennenden Rückstellungen in der Handelsbilanz bilden könnten. Im Ergebnis würden sie so mit Steuern belastet, die sie in der Direktanlage nicht tragen müssten.

Das Fazit des BVI

Die Investmentbesteuerung werde durch die Reformvorschläge nicht vereinfacht, sondern eher verkompliziert: Das jetzige einheitliche Steuersystem für Publikums- und Spezialfonds würde zukünftig durch zwei unterschiedliche Systeme ersetzt werden, bemängelt der BVI. Das mit dem Reformvorschlag beabsichtigte Ziel, Steuergestaltungen zu vermeiden, lasse sich auch innerhalb des bestehenden Systems erreichen.

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