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Steuerexperte Daniel Ziska „Das neue Steuergesetz bietet einen Anlass für ein Beratungsgespräch“

Daniel Ziska, Steuerberater bei GPC Tax: Finanzberater sollten Kundenportfolios steueroptimieren.
Daniel Ziska, Steuerberater bei GPC Tax: Finanzberater sollten Kundenportfolios steueroptimieren. | Foto: GPC Tax

Ergibt sich aus dem neuen Investmentsteuergesetz konkreter Handlungsbedarf für Fondsanleger? Worauf müssen Finanzberater ihre Kunden unbedingt hinweisen? Diese Fragen stellte Eric Czotscher, verantwortlicher Redakteur des Vermittlermagazins Der Neue Finanzberater Daniel Ziska, Vorstand der Steuerberatungsgesellschaft GPC Tax.

„Das neue Steuergesetz bietet einen willkommenen Anlass für ein Beratungsgespräch“, erklärt Ziska. Denn Finanzberater dürfen ihre Kunden zu steuerlichen Aspekten ihrer Produkte beraten und ihnen bei der steueroptimierten Fondsauswahl helfen.

Ein Beispiel wäre aus Ziskas Sicht die Mischfonds-Auswahl. Denn je höher die Aktienquote eines Mischfonds offiziell ist, desto weniger Steuern fallen für Anleger an. Damit soll eine Doppelbesteuerung auf der Fonds- und auf der Anlegerebene vermieden werden.

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Für Mischfonds, deren Anlagerichtlinien eine Mindestaktienquote von unter 25 Prozent angeben, die aber tatsächlich regelmäßig viel mehr Aktien halten, fallen also höhere Steuern an als für Produkte mit dem gleichen Aktienanteil, aber anderen Richtlinien. Hier könnte der Berater über einen Fondstausch nachdenken, rät der Steuerexperte. „In Frage kommt der Tausch in einen anderen Mischfonds mit offiziell höherer Aktienquote oder der Tausch in eine Kombination aus Rentenfonds und Aktienfonds im passenden Verhältnis“. Damit könnte der Anleger Steuern sparen - bei gleichem Risiko.

Auch Besitzer von Altfonds, die vor 2009 gekauft wurden, haben laut Ziska Beratungsbedarf. Denn die Steuerbefreiung auf Kursgewinne läuft Ende 2017 aus; danach gelten die Fonds als neu angeschafft und die Erträge müssen bis auf einen Freibetrag von 100.000 Euro versteuert werden. Wenn der Anleger die Fonds jahrzehntelang hält und sie gut laufen, sei dieser Betrag schnell erreicht, meint Ziska. Hier könne man über die Nutzung der Freibeträge anderer Familienmitglieder nachdenken.

Doch die Steueroptimierung durch den Finanzberater habe auch Grenzen, so Ziska weiter. Denn eine komplette, individuelle Steuerberatung dürften nur Steuerberater durchführen.

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