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Steuerexperte Hans-Ulrich Dietz „Die Grenze zur unerlaubten Steuerberatung für Finanzberater ist dünn“

Hans-Ulrich Dietz ist Fachbuchautor und Lehrbeauftragter der Frankfurt School of Finance and Management.
Hans-Ulrich Dietz ist Fachbuchautor und Lehrbeauftragter der Frankfurt School of Finance and Management. | Foto: Oliver Lepold

DAS INVESTMENT: Beim Finanzplaner Forum in Dresden haben Sie einen breiten Überblick über laufende und zukünftige Steuervorhaben gegeben. Was ist für Vermittler heutzutage besonders relevant?

Hans-Ulrich Dietz: Man muss als Vermittler weiterhin eine Querschnittsfunktion wahrnehmen, also Generalist in Steuerfragen sein. Speziell ein Thema wie zum Beispiel die Abgeltungsteuer oder die Erbschaftsteuer hervorzuheben halte ich für nicht zielführend.

Besonders wichtig ist, dass man aufpasst, nicht gegen das Steuerberatungsgesetz zu verstoßen. Dass man keinesfalls dem Kunden oder Mandanten das Gefühl gibt, das zu tun, was der Steuerberater leisten muss. Der Vermittler sollte seinen Mandanten nur zu diesen Themen vernünftig hinführen und auf die Bedeutung hinweisen. Also zum Beispiel auf eine Anzeigepflicht, bevor der Steuerberater übernimmt. Nur er kennt die genauen Rahmenbedingungen.

Die Grenze zur Steuerberatung ist demnach sehr fein?

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Ja, und nicht alle Finanzberater sind sich der Abgrenzung bewusst. Ich selbst gehe gern mal als unkundige Privatperson zu Beratungs- oder Immobilientagen und lasse mich professionell beraten, um den Kenntnisstand der Berater zu prüfen. Dabei habe ich mitunter haarsträubende Aussagen und Empfehlungen vernommen, die die Kompetenzen in steuerrechtlichen Fragen weit überschreiten. Meiner Ansicht nach passieren diese Fehler, weil sich Berater von der Konkurrenz unterscheiden möchten und ihren Kunden so weit wie möglich entgegenkommen. Viele Kunden erwarten geradezu kostenlose Steuertipps. Der richtige Weg wäre es, dem Kunden zu sagen: „Wir sollten uns besser unter sechs Augen mit Ihrem Steuerberater zusammensetzen.“

Werden solche Fehler geahndet?

Ich kann nicht sagen, in welchem Umfang diese Verstöße auftreten. Wenn Berater gegen das Steuerberatungsgesetz im Rahmen einer Kundenberatung verstoßen, bekommt man das nicht mit. Es sei denn, irgendetwas läuft mit der Kapitalanlage oder Versicherung mächtig schief und es wird seitens des Kunden aktiv nach Fehlern in der Beratung gesucht. Falls bekannt, würden die Steuerberaterkammern Abmahnungen aussprechen, aber das ist selten. Zu einem Gerichtsverfahren würde es kaum kommen.

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