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Steuerexperte zur Investmentsteuerreform „Ein Mischfonds-Tausch könnte sinnvoll sein“

Daniel Ziska, Steuerberater bei GPC Tax: Langfristig können Berater-Kunden durch Steueroptimierung viel Geld sparen.
Daniel Ziska, Steuerberater bei GPC Tax: Langfristig können Berater-Kunden durch Steueroptimierung viel Geld sparen. | Foto: GPC Tax

DAS INVESTMENT: „Der Berater sollte die Investmentsteuerreform zum Anlass nehmen, mit seinem Kunden steuerliche Fragen zu besprechen und sein Portfolio gegebenenfalls zu optimieren“, erklärten Sie vor kurzem. Bei welchen Fondskategorien wäre das angebracht?

Daniel Ziska: Das Investmentsteuerreformgesetz hat neue steuerlich begünstigte Produkte geschaffen, über die der Berater seine Kunden aufklären muss. Denn ab Januar 2018 müssen deutsche Fonds Steuern in Höhe von 15 Prozent auf Dividenden, Mieterträge und Immobiliengewinne, die in Deutschland angefallen sind zahlen. Um eine Doppelbesteuerung der Anleger zu vermeiden, werden bei einigen Fonds die Ausschüttungen und die Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen teilweise von der Abgeltungssteuer befreit. So sind für Privatanleger in Aktienfonds 30 Prozent steuerfrei. Bei Mischfonds sind 15 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerbefreit, wenn der Fonds gemäß seinen Anlagerichtlinien mindestens 25 Prozent seines Vermögens in Aktien anlegt. Bei offenen Immobilienfonds werden sogar 60 Prozent bei Anlageschwerpunkt Deutschland und 80 Prozent bei Anlageschwerpunkt Ausland nicht besteuert.

Und wie kann der Berater vor diesem Hintergrund das Kundenportfolio optimieren?

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Ziska: Ein Mischfonds-Tausch könnte zum Beispiel sinnvoll sein. Denn für Mischfonds, deren Anlagerichtlinien eine Mindestaktienquote von unter 25 Prozent angeben, die aber tatsächlich regelmäßig viel mehr Aktien halten, fallen höhere Steuern an als für Produkte mit dem gleichen Aktienanteil, aber anderen Richtlinien. Ersetzt der Berater einen solchen Fonds durch einen anderen Mischfonds mit offiziell höherer Aktienquote oder tauscht ihn gegen eine Kombination aus Rentenfonds und Aktienfonds im passenden Verhältnis, dann könnte der Anleger Steuern sparen - bei gleichem Risiko.

Ein weiterer Beratungsfall sind Altfonds, die vor 2009 gekauft wurden. Denn die Steuerbefreiung auf Kursgewinne läuft Ende 2017 aus; danach gelten die Fonds als neu angeschafft und die Erträge müssen bis auf einen Freibetrag von 100.000 Euro versteuert werden. Wenn der Anleger die Fonds jahrzehntelang hält und sie gut laufen, ist dieser Betrag schnell erreicht. Hier könne man über die Nutzung der Freibeträge anderer Familienmitglieder nachdenken. 

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