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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 2 Minuten

Steuerfragen sind geklärt Solar Millennium überweist Ausschüttungen

Klaus Nieding,Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth
Klaus Nieding,Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth

Eigentlich sollten Solar-Millennium-Gläubiger bereits Ende September die Vorabausschüttung aus der Insolvenzmasse des bankrotten Energieunternehmens bekommen. Doch aufgrund ungeklärter Steuerfragen wurde das Geld gleich nach der Auszahlung wieder zurückgebucht. Nun bekommen die Anleihe-Gläubiger das Geld wieder. Das gibt die Kanzlei Nieding+Barth, die die Anleihe-Gläubiger vertritt bekannt.

Nachdem die Unklarheiten bezüglich der Besteuerung der anstehenden Abschlagszahlung geklärt seien, könnten die ersten Ausschüttungen fließen, so die Kanzlei. Man habe sich mit der Zahlstelle in Verbindung gesetzt und sei zuversichtlich, dass die Vorabausschüttung noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest auf den Konten der Anleihegläubiger eingeht. 

Keine höheren Steuern für geschädigte Gläubiger

„Das Finanzamt ist unserer Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung der Vorabausschüttung gefolgt“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand von Nieding+Barth. Danach unterliegt die Auszahlung der Vorabausschüttung in Höhe von ca. 9,75 Prozent lediglich im Verhältnis der zur Insolvenztabelle festgestellten Zinsforderung der Kapitalertragssteuer. 

Im September habe das Finanzamt noch den Standpunkt vertreten, dass die Vorabausschüttung als Zahlung auf die gesamten zur Insolvenztabelle festgestellten Zinsen zu betrachten seien, schreibt Nieding. Das hätte zu einer deutlich höheren Steuerlast geführt. „Dann hätte ein höherer Teil der Vorabausschüttung der Kapitalertragssteuer unterlegen und dies wäre zu Lasten der bereits durch die Insolvenz geplagten Anleihegläubiger gegangen“.

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